Rechner für angehende Gbr kaufen - wie am

… Besten vorgehen

Servus alle miteinander,

ich hoffe ihr könnt ein wenig weiterhelfen. Person A und B wollen in den nächsten Tagen / Wochen eine Gbr gründen.
Da sie in die IT-Dienstleistungsbranche einsteigen wollen, wird ein zusätzlicher Rechner benötigt.
Dabei stellt sich die Frage, wie dieser angeschafft werden soll, da, wenn einer privat kaufen würde, sie einen nicht unerheblichen Rabatt bekommen würden.
Ist es möglich, den Computer privat zu kaufen, diesen in Firmenbesitz übergehen zu lassen und in der Bilanz dann zu verrechnen?

Kurz gesagt: Würde es sich lohnen, den Rechner eher privat oder über die Gbr zu kaufen?
Im ersten Jahr erwarten die beiden Geschäftsleute Einkünfte von maximal 500€

Vielen Dank schon einmal für euer Interesse :wink:

Servus,

wenn einer der beiden Gesellschafter den Rechner privat kauft, erhält er einen Rabatt. Gleichzeitig geht für die GbR der Vorsteuerabzug verloren, weil sie als Leistungsempfänger nicht auf der Rechnung steht.

Wenn der Rabatt mehr als 16% auf den Preis ausmacht, den die GbR bezahlen müsste, stellen sich die beiden besser, wenn der Rechner privat gekauft und dann in die GbR eingelegt wird.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Danke für die flotte Antwort.
Was wäre, wenn die GbR die Kleinunternehmenregel anwendet, da sie nur geringe Umsätze im ersten Jahr erwartet. Ändert sich dann was an deiner Erklärung?

Diese Ausgaben werden ja in der GÜR mit verrechnet. Wo wirken sich dann die abzusetzenden Steuern aus?

Servus,

Was wäre, wenn die GbR die Kleinunternehmerregel besteuerung anwendet, da
sie nur geringe Umsätze im ersten Jahr erwartet. Ändert sich
dann was an deiner Erklärung?

Ja. Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer abführen und dürfen dementsprechend keine Vorsteuer abziehen. Bei fünf Jahren Kleinunternehmerbesteuerung ab Anschaffung des Rechners gibt es keinen Nachteil durch Wegfall des Vorsteuerabzuges mehr, bei Übergang zur Regelbesteuerung während der ersten fünf Jahre nach Anschaffung fällt jedes Jahr 1/5 des Nachteils im Vergleich zur rabattierten Anschaffung „privat“ weg. D.h. je länger die Umsätze die Grenzen für die Kleinunternehmerbesteuerung nicht überschreiten, desto größer wird der Vorteil durch den Rabatt bei der Anschaffung „privat“ und Einlage in die GbR.

Diese Ausgaben werden ja in der E ÜR mit verrechnet.

Fast. Die Abschreibung auf den Rechner (1/3 der Anschaffungskosten pro Jahr) wird in der Gewinnermittlung berücksichtigt.

Wo wirken sich dann die abzusetzenden Steuern aus?

Bei Anschaffungen bezahlte Umsatzsteuer kann als Vorsteuer von der eingenommenen Umsatzsteuer abgezogen werden, nur die Differenz muss an das FA abgeführt werden. Es ist nützlich, wenn man sich bei der Gründung eines Unternehmens mit dem Thema Umsatzsteuer beschäftigt, weil die Kleinunternehmerbesteuerung nur in manchen Fällen einen Vorteil zur Regelbesteuerung bringt. Grundlagen der USt kann aber so ein Forum wie hier nicht eingehend vermitteln, dafür gibts Existenzgründerseminare z.B. bei den IHKn.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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Alles klar, das habe ich soweit verstanden :smile:
Da der abzusetzende Rechner wahrscheinlich sogar unter der 410€ Grenze bleibt, kann das Unternehmen diesen wahrscheinlich auf einmal abschreiben.
In Bezug auf die Erklärung der Ust. kann ich bereits sagen, dass ein Termin mit dem Steuerberater geplant ist, mit dem alle Formalitäten geklärt werden.
Nur ist es für mich so, dass ich doch sehr neugierig bin und alles so schnell wie möglich wissen will :wink:

Aber vielen Dank für die Hilfe!