Rechng. v. Versicherungsvertreter anFinanzdienstl

Wie muß die Rechnung aussehen, wenn ein Versicherungsvertreter einen Kunden an einen anderen Finanzdienstleister weiter vermittelt?eine sogenannte Vermittlungsgebühr.

Im Prizip ist ein Versicherungsvertreter ja von der Umsatzsteuer befreit nach §4UStG

aber gilt das auch,wenn er solche Rechnungen schreibt und das im Jahr nicht allzu häufig vorkommt?

Servus,

nicht der Versicherungsvertreter als Unternehmer oder Person ist von der USt befreit, sondern die Umsätze, die er aus der Verschaffung von Versicherungsschutz erzielt.

Der Umsatz, den er aus der Empfehlung eines seiner Kunden an einen anderen Unternehmer erzielt, ist nicht USt-befreit. Dieser Umsatz ist steuerpflichtig zum Regelsatz 19%.

Eine Fakturierung ohne USt käme nur in Frage, wenn der Gesamtumsatz des Versicherungsvertreters (einschließlich steuerfreie Umsätze) die Grenzen für die Kleinunternehmerbesteuerung gem. § 19 Abs 1 UStG nicht überschreitet. Es geht dabei um 17.500 € im Vorjahr und 50.000 € im laufenden Jahr, beide müssen eingehalten sein.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder