Hallo,
ein Kleinunternehmer, der nach §19 UStG keine Umsatsteuer abführt bracuht daher ja auch keine Umsatzsteuer-Nummer (geschweige denn eine Umsatz-Steuer-ID, richtig?
Wie kann jetzt ein Kleinunternehmer (der liefern möchte) der Einkaufsabteilung eines großen Unternehmens erklären, dass auf der Rechnung die „normale“ Steuernummer ausreicht?
Angenommen, die Einkaufsabteilung hat keinen Kontakt zur Buchhaltung, befürchtet aber einen Fehler zu machen? Angenommen, die Einkaufsabteilung hat wenig Ahnung von Steuer und könnte auch mit dem UStG wenig anfangen.
Gibt es (z.B. im Netz) eine für den Einkäufer leicht verständliche Erklärung, warum er für seine Buchhaltung keine Umsatzsteuer-Nummer braucht?
Liebe Grüße
Markus
Servus,
eine besondere Umsatzsteuernummer gibt es nicht. Ein Einzelunternehmer hat genauso eine Steuernummer wie ein Angestellter oder ein Privatier.
Die Einkaufsabteilung bekommt auf Wunsch die Steuernummer mitgeteilt, und wenn sie das nicht frisst, kann sich der Kleinunternehmer auch eine USt-ID-Nummer besorgen - manchmal kommt man um die seltsamen Wege von SAP nicht herum, egal wie hirnig sie sind.
Diskutieren braucht man da garnicht. Anfrage nach Steuernummer - Mitteilung der Steuernummer und gut ist.
Schöne Grüße
MM
Gleich eine Frage dazu: Steuernummer auf Rechnung?
Moin,
da schalte ich mich gleich mal mit einer kleinen Frage ein.
Jemand, der gerade eine Gewerbe angemeldet hat und sich gerade in den Vorbereitungen für alles befindet, hat jetzt eine Rechnungsvorlage mit allen erforderlichen Angaben erstellt.
Dabei trat die Frage auf, ob die normale Steuernummer (mangels USt-ID) auf der Rechnung auftreten MUSS.
Eine Person war der Meinung, daß man die angeben muß, jemand anderes der Meinung, der Hinweis auf §19 würde ausreichen.
Wäre dankbar für eine kurze Aufklärung.
Viele Grüße,
Fabienne
Servus,
für Kleinunternehmer im Sinn des § 19 I UStG findet die Vorschrift aus § 14a I, III und VII UStG keine Anwendung. D.h. in den dort genannten besonderen Fällen, in denen sonst die USt-ID-Nummer benannt werden muss (innergemeinschaftliche Lieferung, einige Fälle sonstiger Leistungen, innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte) muss der Kleinunternehmer keine USt-ID-Nummer benennen.
Für ihn gilt aber trotzdem § 14 IV Nr. 2 UStG: Er muss auf den Rechnungen seine Steuernummer oder seine USt-ID-Nummer angeben.
Die von Dir zitierte Aussage:
jemand anderes der Meinung, der Hinweis auf §19 würde ausreichen.
beruht darauf, dass der jemand andere den § 14a UStG nicht sauber gelesen hat - das ist in § 14a I UStG auch nicht ganz leicht - und deswegen die Ausnahmen und Erleichterungen aus § 19 I Satz 3 UStG kurzerhand auf jede Angabe von Steuernummer und USt-ID-Nummer bezogen hat. Das steht da aber nicht drin. Das müsste auch bei oberflächlichem Lesen schon daran auffallen, dass in § 19 I Satz 3 UStG explizit von USt-ID-Nummer die Rede ist - man sieht sofort, dass die allgemeine Vorschrift aus § 14 IV Nr. 2 UStG gar nicht gemeint sein kann.
Kurz: Die Steuernummer muss schon auf die Rechnung. Und wenn man die nicht angeben will, ersatzweise die USt-ID-Nummer. Für den Kleinunternehmer ist es lediglich in einigen besonderen Fällen möglich, bloß seine Steuernummer anzugeben, wo andere die USt-ID-Nummer angeben müssten.
Schöne Grüße
MM
Danke 
Hallo Martin,
danke für die ausführliche Antwort.
Naja, tut ja nicht weh, die Steuernummer noch irgendwo unter die Bankverbindung etc. zu knallen. Ich habe halt mal eine Rechnung, die ich selber von jemandem in derselben Situation wie ich (Kleinunternehmer) bekommen habe, als Vorlage für meine genommen und da stand sie auch nicht drauf 
LG,
Fabienne
Servus,
die Bedenken betreffend Steuernummer kommen daher, dass die Finanzämter - respektive ihre Mitarbeiter - in der frühen Zeit des Vierzehners in seiner heutigen Form ein bissel gebraucht haben, alle Flunkereien zu durchschauen, mit denen da unter Angabe von Steuernummern anderer Personen Informationen über den Zustand von deren Unternehmen rausgeleiert wurden. Heute ist das kein Problem mehr, es braucht sehr viel, bis man von den Finanzkassen überhaupt etwas per Telefon erfährt, egal wer man ist. Dennoch hat sich von damals noch das „lieber die USt-ID-Nummer“ erhalten.
Schöne Grüße
MM