Rechnugsdatum nach Zahldatum?

Hallo Experten,

folgende Frage: man hat eine betriebliche Ausgabe und bezahlt diese lt. Kontoauszug am 30.6… Das Rechnungsdatum lautet auf den 4.7.
Stellt das ein Problem beim Finanzamt dar? Sollte man event besser eine neue Rechnug mit einem älteren Datum anfordern?

Ursache: es war ein ebay-Kauf!

Danke
Ayla

Die Zahlung ist ggf. als Vorauszahlung zu sehen. Somit wäre die Rechnung eine Quittung, auf der „Betrag erhalten durch Überweisung am …“ stehen könnte.

Probleme wird es keine geben. Falls bilanziert wird, ist für die Umsatzsteuer natürlich trotzdem das Rechnungsdatum maßgeblich.

Viele Grüße

musician1978

Hi !

Ursache: es war ein ebay-Kauf!

Da diese Ursache ja nicht erfunden ist, sondern es sich tatsächlich so abgespielt hat, gibt es da keine Probleme.
Die Vorsteuer, so sie denn überhaupt offen ausgewiesen ist, darf allerdings nicht wie bisher geschrieben im Monat der Rechnungserstellung abgezogen werden, sondern erst in dem Monat, in dem die Leistung erbracht wurde UND

  • entweder: die Zahlung erfolgte
  • oder: die Rechnung vorliegt.

BARUL76