Hallo,
zunächst der Hinweis, dass dein Posting alles andere als klar verständlich ist.
Zur Frage: Unabhängig davon, ob der Verkäufer gewerblich oder privat verkauft, ist er zur Ausstellung einer Quittung gesetzlich verpflichtet:
BGB § 368 Quittung
1.) Der Gläubiger hat gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis (Quittung) zu erteilen.
2.) Hat der Schuldner ein rechtliches Interesse, dass die Quittung in anderer Form erteilt wird, so kann er die Erteilung in dieser Form verlangen.
In den meisten Fällen akzeptiert das Finanzamt aber bereits eine Kopie der Email von Ebay, dass man die Auktion gewonnen hat zusammen mit einem Überweisungsnachweis.
Davon, dass es ein Privatverkauf sein soll, stand nichts in
der Beschreibung. Bei einem nachträglich hinzugefügten Text
ist sogar von „wir“ die Rede. Und auch wird der Artikel selbst
wohl nur geschäftlich verwandt.
Na ja. Dass es ein Privatverkauf ist, muss man auch nicht reinschreiben, „wir“ kann auch für das Ehepaar oder die Familie stehen und auch wenn es sich um einen typischerweise gewerblich eingesetzten Artikel handelt, kann man daraus nicht ableiten, dass der VK Unternehmer ist.
Weiter schrieb er: „Das habe ich Privat verkauft wenn ich das
über meine System laufen lasse
muss ich MwSt. auf die Summe berechnen.“
Was natürlich Unsinn ist. Hat er es privat verkauft, muss er keine MwSt. abführen und bestätigt den Kaufpreis ohne MwSt. Hat er gewerblich verkauft, muss er den Kaufpreis inkl. MwSt. ausweisen, denn Endkunden gegenüber muss immer der Endpreis inkl. MwSt. angegeben werden. Die nachträgliche Erhebung von MwSt. wäre also unzulässig.
Welches System? Er hat gerade mal neu als Händler
angefangen… Außerdem wird dieser Artikel zu
unterschiedlichen Preisen veräußert, vor allem wenn man ab
1,00 EUR verkauft.
Ja und?
Ich habe den Eindruck, er will keine Rechnung ausstellen bzw.
kann keine Rechnung ausstellen. Ich möchte allerdings dem
Finanzamt zuliebe nicht drauf verzichten. Hat von Euch
Händlern / Käufern jemand eine Idee wie man das am einfachsten
lösen kann?
Vermutlich ist das jemand, der das Zeug gewerblich aber schwarz verkauft und keine Steuern abführen möchte. Daher will er auch keinen Beleg ausstellen. Wenns Dir Freude macht, kannst Du das ja dem Finanzamt stecken…
Wenn du selbst nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist, reicht aber eine Quittung oder Email/Zahlungsbeleg als Beelg. Du kannst die Quittung natürlich auch einklagen. Viel Spass…
Gruß
S.J.