Rechnung

Hi,

wer hier etwas privat einkauft oder verkauft, geht das dann auch mit Rechnung?

Konkret stutzte ich zwar etwas über die fließbandtextähnliche Artikelbeschreibung, doch da ich den Artikel schon mal anderweitig erworben hatte, ersteigerte ich ihn erneut.

Nun habe ich den Händler mehrmals auf Rechnung hin angemailt und erst reagierte er gar nicht und nun schrieb er aus meiner Sicht Ausreden.

Davon, dass es ein Privatverkauf sein soll, stand nichts in der Beschreibung. Bei einem nachträglich hinzugefügten Text ist sogar von „wir“ die Rede. Und auch wird der Artikel selbst wohl nur geschäftlich verwandt.

Weiter schrieb er: „Das habe ich Privat verkauft wenn ich das über meine System laufen lasse
muss ich MwSt. auf die Summe berechnen.“

Welches System? Er hat gerade mal neu als Händler angefangen… Außerdem wird dieser Artikel zu unterschiedlichen Preisen veräußert, vor allem wenn man ab 1,00 EUR verkauft.

Ich habe den Eindruck, er will keine Rechnung ausstellen bzw. kann keine Rechnung ausstellen. Ich möchte allerdings dem Finanzamt zuliebe nicht drauf verzichten. Hat von Euch Händlern / Käufern jemand eine Idee wie man das am einfachsten lösen kann?

Ciao,
Romana

Hallo,

zunächst der Hinweis, dass dein Posting alles andere als klar verständlich ist.

Zur Frage: Unabhängig davon, ob der Verkäufer gewerblich oder privat verkauft, ist er zur Ausstellung einer Quittung gesetzlich verpflichtet:

BGB § 368 Quittung
1.) Der Gläubiger hat gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis (Quittung) zu erteilen.
2.) Hat der Schuldner ein rechtliches Interesse, dass die Quittung in anderer Form erteilt wird, so kann er die Erteilung in dieser Form verlangen.

In den meisten Fällen akzeptiert das Finanzamt aber bereits eine Kopie der Email von Ebay, dass man die Auktion gewonnen hat zusammen mit einem Überweisungsnachweis.

Davon, dass es ein Privatverkauf sein soll, stand nichts in
der Beschreibung. Bei einem nachträglich hinzugefügten Text
ist sogar von „wir“ die Rede. Und auch wird der Artikel selbst
wohl nur geschäftlich verwandt.

Na ja. Dass es ein Privatverkauf ist, muss man auch nicht reinschreiben, „wir“ kann auch für das Ehepaar oder die Familie stehen und auch wenn es sich um einen typischerweise gewerblich eingesetzten Artikel handelt, kann man daraus nicht ableiten, dass der VK Unternehmer ist.

Weiter schrieb er: „Das habe ich Privat verkauft wenn ich das
über meine System laufen lasse
muss ich MwSt. auf die Summe berechnen.“

Was natürlich Unsinn ist. Hat er es privat verkauft, muss er keine MwSt. abführen und bestätigt den Kaufpreis ohne MwSt. Hat er gewerblich verkauft, muss er den Kaufpreis inkl. MwSt. ausweisen, denn Endkunden gegenüber muss immer der Endpreis inkl. MwSt. angegeben werden. Die nachträgliche Erhebung von MwSt. wäre also unzulässig.

Welches System? Er hat gerade mal neu als Händler
angefangen… Außerdem wird dieser Artikel zu
unterschiedlichen Preisen veräußert, vor allem wenn man ab
1,00 EUR verkauft.

Ja und?

Ich habe den Eindruck, er will keine Rechnung ausstellen bzw.
kann keine Rechnung ausstellen. Ich möchte allerdings dem
Finanzamt zuliebe nicht drauf verzichten. Hat von Euch
Händlern / Käufern jemand eine Idee wie man das am einfachsten
lösen kann?

Vermutlich ist das jemand, der das Zeug gewerblich aber schwarz verkauft und keine Steuern abführen möchte. Daher will er auch keinen Beleg ausstellen. Wenns Dir Freude macht, kannst Du das ja dem Finanzamt stecken…

Wenn du selbst nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist, reicht aber eine Quittung oder Email/Zahlungsbeleg als Beelg. Du kannst die Quittung natürlich auch einklagen. Viel Spass…

Gruß

S.J.

Hi Steve,

dafür dass ich mich so unklar ausgedrückt habe, haben soll, hast Du es doch recht gut verstanden. :smile:

Persönlich wäre mir eine Rechnung mit ausgewiesener MsSt lieber, sonst müsste ich diesen Posten bei der Steuererklärung extra rechnen.

Mich ärgerte halt nicht nur dass er wegen der Rechnung sich so querstellt, sondern auch die ganzen Ausreden die er mir auftischt: von wegen er würde die Software sonst für das ca. Sechsfache plus MwSt verkaufen. Unsinnn. Der Artikel wurde schon günstiger, gleich teuer und teurer angeboten und verkauft. Und was das Ausstellen einer Rechnung mit seinem System zu tun haben soll, wer das versteht…

Egal. Vermutlich hast Du recht und er mag das schwarz kassieren bzw. verdienen.

Ciao,
Romana

Hallo,

was das Erstellen einer Rechnung betrifft, bietet ebay dazu Vorlagen „Vorlage zur Netto-Rechnungslegung“ oder „Vorlage zur Rechnungslegung mit Ausweis der Umsatzsteuer“ (unter Versandetiketten oder Rechnungen drucken).

Auf Verlangen muss der Verkäufer natürlich eine Rechnung schicken, ich kann aber verstehen, wenn jemand erstmal nachschlagen muss wie - kürzlich las ich auch wieder, was ich gar nicht wußte
http://www.it-recht-kanzlei.de/rechnung-email-fax.html
„Wann ist die Übermittlung einer Rechnung per E-Mail oder Fax zulässig?“
Eine simple Rechnung per E-Mail wird da offenbar so erschwert, dass das für kleine Verkäufer nicht möglich ist.

Stephanie

Hallo,

wenn der Verkäufer als gewerblicher Verkäufer diesen Artikel verkauft hat und im Angebotspreis den Brutto sowie den Nettobetrag (steht direkt beim Preis) stehen hat, muss er dir auch eine Mwst-Rechnung stellen. Versendet er keine Rechnung, verbucht er auch keinen Umsatz und hintergeht somit Steuern.

Leider bekommen das einige Verkäufer nicht hin. Ich kaufe als Gewerbetreibende oft EXTRA bei gewerblichen Verkäufern, deren Waren inklusive Mwst sind, damit ich sie absetzen kann.

Selbst anmahnen hilft manchmal nicht. Das Finanzamt akzeptiert aber wohl, so wie Steve schrieb, den Ausdruck von Ebay.

LG Herzblume