Angenommen die Telefonrechnung ist seit monaten immer falsch und man merkt es erst jetzt. Es handelt sich um einen sytematischen fehler wobei der genutzte Mindestumsatz nicht berücksichtigt wird.
In der Rechnung steht man habe 8 wochen zeit zu reklamieren, sonst gelte sie als genehmigt.
Ist das so? In welchem Gesetz wird das geregelt?
Wenn das in den AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) vereinbart ist (die hat man bei Vertragsschluss akzeptiert), wird man die acht Wochen akzeptieren müssen. AGB kann man aber angreifen. Das lässt sich am besten durch eine Verbraucherzentrale prüfen.
Sofern die AGB in diesem Punkt rechtswidrig sind, gelten sie nicht und man kann die Rechnung weiterhin angreifen.