Rechnung

Liebe/-r Experte/-in,

es wird euer Rat zu folgendem Sachverhalt benötigt:

A (eine Privatperson) hat sich ein neues Mountainbike von einem Fachhändler gekauft. Der Wert beträgt 1.000 EUR. Nach 3 Monaten möchte A das Fahrrad an einen Interessenten (I, auch eine Privatperson) weiterverkaufen. A hat einen Preis von 1.500 EUR ausgehandelt, die I bereit ist zu zahlen. Damit macht A einen Gewinn. I möchte die Original-Kaufrechnung von A bei der Übergabe ausgehändigt bekommen, um gegenüber dem Händler noch von der bestehenden Gewährleistungsfrist im Bedarfsfall Gebrauch zu machen. A möchte die Rechnung ungern herausgeben, da I dann über den tatsächlichen Kaufpreis des Fahrrads und den „Gewinn“ des A in Kenntnis gesetzt wird.

Was für Möglichkeiten hat A? Ist es möglich auf anderem Wege die Gewährleistung/Garantie ohne Übergabe der Original-Rechnung an I zu übertragen?

Vielen Dank für eure Tipps im Voraus.

Freundliche Grüße
P.

Für den Garantieanspruch wird in jedem Falle ein Kaufbeleg (Original oder Kopie) benötigt. Der nun höhere Kaufpreis lässt sich ja auch dadurch rechtfertigen, dass A zum richtigen Zeitpunkt zugeschlagen hat, dieses Schnäppchen zur Zeit nicht mehr verfügbar ist oder einfach ein guter Geschäftsmann. Dass l sich „behumst“ fühlt, sollte A ertragen können (dieses Gefühl kost ihm nun mal 500,-)

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Tut mir leid, das ist keine Frage für Eü-Rechnungen (dieses Thema ist bei mir gelistet), sondern für Rechtsanwälte. Bitte dahin wenden. Danke und Gruß Hagen