Liebe/-r Experte/-in,
es wird euer Rat zu folgendem Sachverhalt benötigt:
A (eine Privatperson) hat sich ein neues Mountainbike von einem Fachhändler gekauft. Der Wert beträgt 1.000 EUR. Nach 3 Monaten möchte A das Fahrrad an einen Interessenten (I, auch eine Privatperson) weiterverkaufen. A hat einen Preis von 1.500 EUR ausgehandelt, die I bereit ist zu zahlen. Damit macht A einen Gewinn. I möchte die Original-Kaufrechnung von A bei der Übergabe ausgehändigt bekommen, um gegenüber dem Händler noch von der bestehenden Gewährleistungsfrist im Bedarfsfall Gebrauch zu machen. A möchte die Rechnung ungern herausgeben, da I dann über den tatsächlichen Kaufpreis des Fahrrads und den „Gewinn“ des A in Kenntnis gesetzt wird.
Was für Möglichkeiten hat A? Ist es möglich auf anderem Wege die Gewährleistung/Garantie ohne Übergabe der Original-Rechnung an I zu übertragen?
Vielen Dank für eure Tipps im Voraus.
Freundliche Grüße
P.