Rechnung

hallo,
angenommen man bekommt von seinem steuerberater einen brief in dem mitgeteilt wird dass, zitat:

  • leider haben wir festellen müssen das wir bislang unsere leistungen nicht in rechnung gestellt haben. aus kulanz erlauben wir uns, ihnen anlieged eine gesamtliquidation zu senden mit welcher dann alle bisher erbrachten leistungen abgegolten sind.

Die anliegende Gebührenrechnung enthält das DAtum - ( Zeitraum 2009 )
die leistung die erbracht wurde( Gebühr Gesetz ) für unsere bemühungen im zusammenhang mit der erstellung der finanzbuchhaltung für 2008
Zeitgebühr gem. 13 STBGebV
dann der zu zahlende betragca. 550 €

nun die fragen:
wie soll man darauf reagieren -
wieso kulanz -
wieso so spät eine rechnung -
muss diese noch bezahlt werden -
ist das schon verjährt -
das ganze ist wahrscheinlich schon bezahlt ( es kann aber nicht so ohne weiteres belgt werden da die unterlagen bei einem brand vor einem jahr abhandenkamen )
es gibt keine rechnungsnummer und keine auflistung der leistung
wer weiss rat - was sagt das gesetz -
vielen dank im voraus fritz d9 e

OLG Dresden Urteil vom 16. April 2003 Az.: 11 U 762/02

Alle Ansprüche aus gewerbsmäßiger Geschäftsbesorgung verjähren in zwei Jahren.

MfG
G. Rudak

Hallo,

die Rechnung beschreibt eine Leistung aus dem Jahr 2009 für 2008, somit ist eine Verjährung nicht eingetreten, diese Leistung also zunächst einmal als Forderung aktuell, danahc würde eine Verjährung nach 3 Jahren, somit zum 31.12.2012 eintreten.
Natürlich sind auch Steuerberater nur Menschen und können mal was „verpennen“, der Hintergrund ist mal egal, Sachstand ist wohl, dass ihm diese verspätete Rechnung peinlich ist und er deswegen nicht die volle Summe berechnet, er hat innerhalb seiner Leistungen natürlich Möglichkeiten seine Promille oder Prozente bzw. Einzelleistungen abzurechnen, soweit er die Gebührenordenung der Steuerberater einhält.
Hinter dieser Kulanz verbirgt sich also „anscheinend“ eine günstigere Berechnung, als wenn der Vorgang zeitnah in voller Höhe abgerechnet worden wäre.

Wenn ihm bekannt ist, dass Sie abgebrannt sind, hat er evtl. auch aus Kulanz das Ganze ein wenig zurück gehalten?!

Grundsätztlich sind Sie also zur Zahlung verpflichtet, wenn die berechnete Leistung auch erbracht wurde, bzw. Sie diese noch nicht bezahlt haben.
Den Zahlungsnachweis können Sie ganz einfach bei Ihrer Bank prüfen lasse, lassen Sie sich ggfl. die Auszüge ab 2009 noch einmal drucken, ist sowieso zu empfehlen, dann können Sie einsehen, ob Sie bereits Beträge an den STB bezahlt haben.

Am einfachsten ist es aber gleich mit dem STB zu sprechen und sich ggfl. von Ihm einen Kontoauszug aller Leistungen geben zu lassen, welche in dem Zeitraum von Ihnen bezahlt wurden.

Dazu haben Sie Anspruch darauf, dass er Ihnen seine erbrachte Leistung genau beschreibt, Beratung, Erstellung Bilanz E/Ü oder Steuererklärungen etc.

Irgenwelche Pauschalen ohne Begründung ablehnen, die STB führen entsprechend auch Stunden und Leistungsnachweise für Beratungen etc.

Grüße

AL

kann die fragen nicht beantworten,
gruß julian

Verjährt ist die Forderung nach 5 Jahren. Auch wenn die Unterlagen verbrannt sind, betrifft dies nicht Ihre Bankkonten. Wäre die Rechnung bezahlt müsste sich der Beleg in den Bankauszügen befinden.

Die anliegende Gebührenrechnung enthält das DAtum - ( Zeitraum
2009 )
die leistung die erbracht wurde( Gebühr Gesetz ) für unsere
bemühungen im zusammenhang mit der erstellung der
finanzbuchhaltung für 2008
Zeitgebühr gem. 13 STBGebV
dann der zu zahlende betragca. 550 €

wie soll man darauf reagieren -
wieso kulanz -
wieso so spät eine rechnung -
muss diese noch bezahlt werden -
ist das schon verjährt -
das ganze ist wahrscheinlich schon bezahlt ( es kann aber
nicht so ohne weiteres belgt werden da die unterlagen bei
einem brand vor einem jahr abhandenkamen )
es gibt keine rechnungsnummer und keine auflistung der
leistung

Die Rechnung entspricht nicht der StBGebV. Das kann aber im Falle eines Prozesses nachgeholt werden. Nach StBGebV ist für Finanzbuchhaltung eine Gegenstandgebühr vorgesehen, mit der man aber kaum auf so einen geringen Betrag kommt, deshalb wohl der Hinweis auf Kulanz. Verjährt ist das erst am 1.1.2013 (Arbeit erledigt 2009, Verjährung drei Jahre ab 1.1.2010). Aber wahrscheinlich ist ihm peinlich, dass er das so lange verschlurt hat. Dass evtl. schon bezahlt ist, muss nachgewiesen werden; notfalls mit Nachdrucken der Bankauszüge durch die Hausbank. Eine Rechnung muss immer eine Rechnungsnummer haben, nicht nur beim StB. Der sollte es aber am ehesten wissen.

Fazit: Man kann hier als Rechnungsempfänger noch ziemlich Wind machen. Das kann der StB aber alles heilen; und der Betrag scheint mir tatsächlich entgegenkommend. Bleibt nur die Frage, ob der Nachweis erbracht werden kann, dass das schon abgerechnet und bezahlt ist. Wenn nicht, besteht die Gefahr, dass es eher teurer wird, wenn man den Krieg erklärt.

Guten Morgen, Herr Bruase, zuerst möchte ich Ihre Frage nach der Verjährungsfrist von Rechnungen beantworten: sie beträgt nach dem veränderten Recht von 2002 jetzt noch 3 Jahre. Dementsprechend hat das von Ihnen genannte Steuerbüro innerhalb der Frist gehandelt, wenn es um Leistungen von 2009 geht, das Schreiben ist jetzt (wahrscheinlich) gleichzeitig als Unterbrechung der Fristberechnung zu werten - ich bin aber kein Rechtsexperte und darf hier auch keine rechtlich verbindlichen Auskünfte geben, dafür müssen Sie bitte einen Anwalt konsultieren.
Der § 13 StbgebV (Gebührenverordnung der Steuerberater) macht es möglich, vereinfacht Forderungen in Rechnung zu stellen, vor allem, wenn nicht mehr klar ist, wie i. E. die Leistung ausgesehen hat - hier im Link nachzulesen (die Seite habe ich sicherheitsüberprüft): http://immunitax.de/honstb02.htm
Das Steuerbüro hat deshalb auch keine Rg.Nr. genannt und spricht von Kulanz, weil es eine pauschale Veranschlagung der Dienstleistung berechnet, das ist so möglich und entspricht dem Gesetz.
Sie als Rechnungs-Empfänger müssen den Nachweis erbringen, dass die Rechnung bereits bezahlt ist. Sollte es eine Überweisung gegeben haben, lässt sich das über die alten Kontoauszüge bei der Bank klären, die Bank wird Ihnen in dem Fall auch helfen und Kopien zur Verfügung stellen - je nach Bank wird das aber Gebühren kosten. Sollte es eine Barzahlung gegeben haben, hilft nur ein Buchungsvorgang in einem Buchhaltungs-System, ansonsten hat man ziemlich schlechte Karten, hier einen Nachweis zu führen.
Zu der Frage „Dürfen die das?“ gibt es eine klare Antwort: hat es einen Vertrag zwischen Ihnen und dem Steuerbüro gegeben, dürfen die das, ganz eindeutig. Und rechtzeitig hat das Büro das (Ihren Informationen nach) auch getan - Sie sollten zu einer einvernehmlichen Lösung in einem persönlichen Kontakt suchen. Ob das geht, weiß ich natürlich nicht.
HG Jan van Dieken

hallo,
angenommen man bekommt von seinem steuerberater einen brief …

zitat:

  • leider haben wir festellen müssen das wir bislang unsere
    leistungen nicht in rechnung gestellt haben. aus kulanz
    erlauben wir uns, ihnen anlieged eine gesamtliquidation zu
    senden mit welcher dann alle bisher erbrachten leistungen
    abgegolten sind.

Die anliegende Gebührenrechnung enthält das DAtum - ( Zeitraum
2009 )
die leistung die erbracht wurde( Gebühr Gesetz ) für unsere
bemühungen im zusammenhang mit der erstellung der
finanzbuchhaltung für 2008
Zeitgebühr gem. 13 STBGebV
dann der zu zahlende betragca. 550 €

nun die fragen:
wie soll man darauf reagieren -
wieso kulanz -
wieso so spät eine rechnung -
muss diese noch bezahlt werden -
ist das schon verjährt -
das ganze ist wahrscheinlich schon bezahlt ( es kann aber
nicht so ohne weiteres belgt werden da die unterlagen bei
einem brand vor einem jahr abhandenkamen )
es gibt keine rechnungsnummer und keine auflistung der
leistung
wer weiss rat - was sagt das gesetz -
vielen dank im voraus fritz d9 e

Grundsätzlich kann noch abgerechnet werden, Verjährung ist noch nicht eingetreten.
Wenn dann aber bitte mit ordnungsgemäßer Rechnung, sprich Leistungdatum, genaue Leistungsbeschreibung, Rechnungsnummer usw.

Hallo,

forderung ist noch nicht verjährt; stb um qualifizierte rechnung bitten mit auflistung und erklärung, dass bisher noch keine rechnungsstellung und keine bezahlung erfolgt ist; bei ihrer bank um kopien der kontoauszüge nachfragen (kostenpflichtig) u. vergleichen, ob zahlung bisher erfolgte; kulanz ist eigentlich nicht notwendig, aber irgendwie hat der stb sein büro nicht im griff - wohl als entschuldigung für die verspätung gedacht;

mfg ignaz

Hallo Fritz,

das ist ja schon fast unseriös…?!

Grundsätzlich gilt:

Für den Vergütungsanspruch des Steuerberaters gilt eine zweijährige Verjährungsfrist. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Der Anspruch entsteht, sobald er fällig wird und notfalls eingeklagt werden kann, und zwar unabhängig davon, ob der Steuerberater seinem Auftraggeber eine Rechnung erteilt hat oder nicht. Der Vergütungsanspruch wird fällig, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendet ist (§ 7 StBGebV).

Achtung:
Nach § 9 Abs. 1 StBGebV kann der Steuerberater seine Vergütung nur durch eine von ihm selbst unterschriebene Rechnung einfordern. Andernfalls ist die Vergütung nicht einklagbar. Allerdings könnte eine gültige Abrechnung noch im Prozess erstellt und unterschrieben werden.

Zu 1 - Erstmal gar nicht!
Zu 2 - Keine Ahnung; evtl. ist die Rechnung niedriger als ursprünglich gedacht.
Zu 3 - Das ist eine brillante Frage; evtl. vergessen?!
Zu 4 - Siehe oben…
Zu 5 - Siehe oben…

Bei konkreten Rückfragen gerne melden :smile:

[EDIT by Team: Werbung entfernt]

Viele Grüße
Timm Picker
FELICON

Hallo Fritz,

die Rechnung verjährt erst nach 3 Jahren… wenn Ihr Steuerberater so unklare Rechnungen schreibt, sollten Sie Ihn einfach mal anrufen und fragen…
Gruß
Ralf

Hallo Fritz,

also ich habe schon öfter gehört, dass Steuerberater ihre Leistung recht spät abrechnen. Ob die Sache verjährt ist, weiss ich gerade leider nicht. Vielleicht weiss in der Rechtsabteilung jemand, wann Leistungen verjährt sind.
Das mit dem verbrannten Zahlungsbelege ist natürlich schon auch Pech. Hat vielleicht die Bank etwas? Oder kann die Zahlung jemand bezeugen?

Sonnige Grüße von Soni