ich verkaufe bei ebay Kalkulationsgrundlagen für Gebädereiniger,
habe ich selber programmiert.
jetzt besteht ein Käufer unbedingt auf eine Rechnung, das hat er mir heute geschrieben.
Hallo s.,
Hallo, wo bleibt meine Rechnung ? Wenn ich bis zum 15.03.2004 keine Rechnug mit ausgewoesener Mwst erhalten habe, geht eine Anzeige an das Finanzamt Düsseldorf wegen Steuerhinterziehung. Die Rechnung muss wie folgt aussehen: Rechnungsnummer Rechnungsdatum Steuernummer Bezeichnung der Leistung Ihre Anschrift vollständig Meine Rechnunganschrift: XXXX XXXXX XXXX XXXXXXX Rechnungsbetrag: 47,41 EUR 7,59 16 % Mwst 55,00 EUR Gesamtsumme Ich rate Ihnen den Termin einzuhalten, da ohne weitere Nachricht die Anzeige an das Finanzamz geht. So wie Sie mit Kunden umgehen, kann es nicht sein. Mit freundlichen Grüßen XXXXXXXXX Ich werde auch eine Nachricht an ebay senden.
Vielen Dank,
XXXXXXXXX
Reicht es nicht wenn ich ihm eine Quittung schicke??
oder wass meint Ihr dazu
vielen Dank
S.
MOD:Ich habe Klarname und Ebayname entfernt, da dies hier nicht erwünscht und zur klärung der Sachlage irrelevant ist.
Nun ja, da du den Eindruck erweckst, als ein Gewerbetreibender diese Kalkulation zu verkaufen (zumindest steht nicht in der Beschreibung, dass du als Privatperson mit der Erfahrung eines Fachkundigen diese Datei verkaufst - nur der Hinweis, dass du eine Firma seit 7 Jahren hast, wobei gerade das für einen Gewerbetreibenden spricht), kann ich deinen Käufer gut verstehen.
Zur Rechtsgrundlage kann ich allerdings wenig aussagen, aber vielleicht der Tipp: Kennzeichne deine Auktionen in Zukunft deutlich als Privatauktionen, dann kann zwar eine Quittung, aber keine Rechnung mit ausgewiesener MwSt gefordert werden.
Nun ja, da du den Eindruck erweckst, als ein Gewerbetreibender
diese Kalkulation zu verkaufen (zumindest steht nicht in der
Beschreibung, dass du als Privatperson mit der Erfahrung eines
Fachkundigen diese Datei verkaufst - nur der Hinweis, dass du
eine Firma seit 7 Jahren hast, wobei gerade das für einen
Gewerbetreibenden spricht), kann ich deinen Käufer gut
verstehen.
Stimmt genau ich bin Gewerbetreibender,
aber ich betreibe eine Gebäudereinigungsfirma und kein Softwarehandel.
im grundegenommen geht es mir ja nicht darum Ihm keine Rechnung zu stellen, ich weiss nur nicht ob ich als gebäudereiniger eine rechnung für eine Software stellen kann.
Zur Rechtsgrundlage kann ich allerdings wenig aussagen, aber
vielleicht der Tipp: Kennzeichne deine Auktionen in Zukunft
deutlich als Privatauktionen, dann kann zwar eine Quittung,
aber keine Rechnung mit ausgewiesener MwSt gefordert werden.
ich weiss nur nicht ob ich als
gebäudereiniger eine rechnung für eine Software stellen kann.
Du solltest lieber mal fragen, ob ein Gebäudereiniger überhaupt gewerblich mit Software handeln darf.
In dem konkreten Fall stellt sich die Frage, ob es sich bei dieser Kalkulation um eine Dienstleistung der Gebäudereinigung gehandelt hat oder aber, ob Du diese Kalkulationen nebenher gemacht hast.
In wie weit das das FA interessiert, lassen wir mal dahingestellt, schließlich hast Du noch bis 31.05. Zeit, Deine Steuererklärung einschließlich der Umsätze aus dem Softwarehandel, bzw. die Steuererklärung Deiner Firma einschließlich der Umsätze aus den erstellten Kalkulationen, abzugeben.
Zur Rechtsgrundlage kann ich allerdings wenig aussagen, aber
vielleicht der Tipp: Kennzeichne deine Auktionen in Zukunft
deutlich als Privatauktionen, dann kann zwar eine Quittung,
aber keine Rechnung mit ausgewiesener MwSt gefordert werden.
aber wenn man etwas produziert, es verkauft um profit zu machen und dem FA nichts gibt, hinterzieht man denn da nicht schon steuern?
sind privatauktionen nicht für gebrauchtwaren und gelegenheitsverkäufe?
Du verkaufst dies nicht privat sondern gewerblich. Der unsinnige Tip die Auktionen als Privat zu deklarieren würde bedeuten, daß du dich noch strafbar machst.
Informiere dich also, ob du ein zweites Gewerbe anmelden musst und schicke dem Kunden seine Rechnung!#
ich habe mich mit dem Thema IchAG beschäftigt. Und in der Broschüre vom Bundesministerium für Arbeit steht, das wenn man ein Gewerbe anmeldet, jedoch im letzten Kalenderjahr den Umsatz von 17.500 Euro und im laufenden Jahr der Umsatz von 50.000 Euro nicht überschritten werden wird, muss man keine Ust. berechnen. Man darf natürlich in dem Fall auch keine Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen. Dies ist also nur dann günstig wenn man kleine Umsätze macht. Muss man allerdings große Investitionen wie z.B. Großeinkäufe von Lieferer tätigen, wäre es sinnvoller auf diese Steuerbefreiung zu verzichten.
Wenn ich das richtig verstanden habe, muss mann also bei der Rechnung die Ust. nicht mit ausweisen, da man auch keine Vorsteuer geltend machen kann. Soll man dann die Rechnung einfach trotzdem schreiben aber die 16 % nicht mit berechnen??
ich habe mich mit dem Thema IchAG beschäftigt. Und in der
Broschüre vom Bundesministerium für Arbeit steht, das wenn man
ein Gewerbe anmeldet, jedoch im letzten Kalenderjahr den
Umsatz von 17.500 Euro und im laufenden Jahr der Umsatz von
50.000 Euro nicht überschritten werden wird, muss man keine
Ust. berechnen. Man darf natürlich in dem Fall auch keine
Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen. Dies ist also nur
dann günstig wenn man kleine Umsätze macht. Muss man
allerdings große Investitionen wie z.B. Großeinkäufe von
Lieferer tätigen, wäre es sinnvoller auf diese Steuerbefreiung
zu verzichten.
Das ist die Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 19.1 UStG. Das ist gerade in der Anfangsphase sehr hilfreich, da man von einigem Verwaltungsbalast (Umsatzsteuervoranmeldung) befreit wird. Kann ich nur empfehlen, solange es geht.
Wenn ich das richtig verstanden habe, muss mann also bei der
Rechnung die Ust. nicht mit ausweisen, da man auch keine
Vorsteuer geltend machen kann. Soll man dann die Rechnung
einfach trotzdem schreiben aber die 16 % nicht mit berechnen??
Das ist korrekt. Es wird eine reguläre Rechnung erstellt, mit dem Unterschied, daß statt dem Satz „enthält 16% Ust.“ (bei Kleinbetragsrechnungen bis 100,00 EUR) der Satz „steuerfrei gemäß UStG.“ reinkommt.