Rechnung

Und zwar folgendes. Ich bin vor drei Monaten von einer Stadt in die andere umgezogen. Da ich in der alten Stadt ein Gewerbe hatte, musste ich das ja um melden B.z.w abmelden und dann auf meinen neuen Wohnsitz anmelden. Ich hatte in dem ersten Monat wo ich umgezogen bin für eine Firma aufträge erledigt und eine Rechnung geschrieben. Nur da ich mich zu diesem Zeitpunkt noch nicht umgemeldet hatte, habe ich die alte Steuernummer benutzt, von meinem alten Wohnsitz.

Da nach einem Monat noch kein Geld auf mein Konto eingegangen ist habe ich eine Mahnung geschickt. Wobei dann erst nach knapp 10 tagen nach dem die Mahnung verschickt worden ist ein Brief von dieser Fa. Gekommen ist, das man mich noch nicht auszahlt da Die ja wüssten das ich umgezogen bin und somit auch eine Neue Steuernummer brauche.

Meine Frage ist, darf man einfach eine Rechnung verweigern nur weil Gewerbe + Steuernummer noch auf den alten Wohnsitz angemeldet ist? Da ich ja schon eine Mahnung geschrieben habe und mein Gewerbe neu angemeldet + Steuernummer bekommen habe. Kann ich dann einfach auf die nächste Mahnung meine neue Steuernummer schreiben und abschicken oder müsste ich deswegen eine neue Rechnung Schreiben? Wobei Sich dann das ganze wieder um einen Monat verschiebt bis man dann was bekommt?

Hallo Michael!

das man mich noch nicht
auszahlt da Die ja wüssten :das ich umgezogen bin und :somit auch eine Neue :Steuernummer brauche.

Respekt! Der Neid muß dem faulen Zahler lassen, daß er sich wenigstens eine originelle Ausrede einfallen ließ. Ungeachtet dessen ist solche „Entschuldigung“ natürlich vollkommener Blödsinn. Die am alten Wohnsitz ausgestellte Rechnung gilt selbstverständlich und muß innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt werden.

Gruß
Wolfgang

Hallo Michael,

Und zwar folgendes. Ich bin vor drei Monaten von einer Stadt
in die andere umgezogen. Da ich in der alten Stadt ein Gewerbe
hatte, musste ich das ja um melden B.z.w abmelden und dann auf
meinen neuen Wohnsitz anmelden. Ich hatte in dem ersten Monat
wo ich umgezogen bin für eine Firma aufträge erledigt und eine
Rechnung geschrieben. Nur da ich mich zu diesem Zeitpunkt noch
nicht umgemeldet hatte, habe ich die alte Steuernummer
benutzt, von meinem alten Wohnsitz.

Ein Umzug bedeutet ja nicht immer, dass sich auch das Finanzamt ändert - ich nehme mal an, Du hast das schon überprüft.

Da nach einem Monat noch kein Geld auf mein Konto eingegangen
ist habe ich eine Mahnung geschickt. Wobei dann erst nach
knapp 10 tagen nach dem die Mahnung verschickt worden ist ein
Brief von dieser Fa. Gekommen ist, das man mich noch nicht
auszahlt da Die ja wüssten das ich umgezogen bin und somit
auch eine Neue Steuernummer brauche.

Meine Frage ist, darf man einfach eine Rechnung verweigern nur
weil Gewerbe + Steuernummer noch auf den alten Wohnsitz
angemeldet ist?

Wenn ich mich nicht irre, gibt es ein Urteil, dass bei für den Vorsteuerabzug nicht ordnungsgemäßer Rechnungsstelle zumindest der Nettobetrag bezahlt werden muss - nur der USt-Anteil kann zurückbehalten werden. Such das einmal und schick es ihnen, vielleicht werden die dann zugänglich.

M.E. ist eine bevorstehende Änderung der Steuernaummer aber gar kein Grund, denn die Steuernummer wird m.E. nicht ungültig bevor Dir eine neue zugeteilt wurde.

Da ich ja schon eine Mahnung geschrieben habe
und mein Gewerbe neu angemeldet + Steuernummer bekommen habe.
Kann ich dann einfach auf die nächste Mahnung meine neue
Steuernummer schreiben und abschicken oder müsste ich deswegen
eine neue Rechnung Schreiben?

Bitte keine neue Rechnung schreiben, sondern einfach einen Breif mit neuer Steuernummer und Hinweis auf die alte Rechnung inkl. Rechnungsnummer.

Grüße
Chris

Servus Michael,

diese „Argumentation“ des säumigen Schuldners ist trostlos.

Stell Dir einfach vor, jeder, der ordentlich Steuerschulden angesammelt hat, bräuchte bloß umzuziehen, damit seine alte Steuernummer mitsamt allen Vorgängen, die da so dranhängen, in den Reißwolf gesteckt würde.

Zu Deutsch: Von jeder Steuernummer, die ein Unternehmer mal hatte, kann der Weg zu allen folgenden nachvollzogen werden. Die ursprüngliche Rechnung enthält natürlich die zu diesem Zeitpunkt geltende Steuernummer, mehr muss sie auch nicht - soweit sonst alles drauf ist, was in § 14 UStG so drinne steht.

Beiläufig ist dieses eine steuerliche Norm, die keine Wirkung auf das schuldrechtliche Verhältnis hat.

Der Schuldner kann auf die Frage, auf welche Rechtsnorm er sich mit seiner Argumentation bezieht, sicherlich erschöpfende Auskunft geben :wink:.

Ich täte mich nicht mit Mahnen aufhalten, sondern die Kiste zügig zum Inkasso geben, oder selber so schnell wie geht Mahnbescheid & Beitreibung ansteuern. Da ist was faul, und möglicherweise ists bei dem Schuldner nicht mehr sehr weit bis zum Offenbacher.

Schöne Grüße

MM

herweise ists bei dem Schuldner nicht mehr sehr weit bis

zum Offenbacher.

Schöne Grüße

MM

hi MM,

bitte in zukunft das wort „offenbacher“ nicht mehr in diesem zusammenhang verwenden - danke :wink:

gruß vom inder

Servus Inder,

ich gelobe Besserung. Eigentlich wären ja „Hanauer“ oder „Sossenheimer“ treffender, aber ziemlich unverständlich.

Schöne Grüße

MM
Stolzer Besitzer eines Schlüsselbundtäschleins made in Offenbach, das gibts noch!