Rechnung 12/2003 - abbuchung 01/2004

hi ex’ies,

die überschrift ist programm:
ein verlag hat mir für eine anzeigenveröffentlichung am 02.12. die rechnung am 03.12. ausgestellung und zugeschickt. der verlag bucht seine rechnungsbeträge immer bei mir ab. diese rechnung belastet mein konto aber erst am 02.01.2004.

darf ich mir nun aussuchen, ob ich sie noch in die 03-er steuer reinnehme oder in die 04-er? wenn nicht: welche ist vorschrift?

lg, pit

Hallo Pit,

wie ermittelst Du Deinen Gewinn?

  • Einnahme-Überschussrechnung nach § 4(3) EStG? In diesem Fall fällt die Ausgabe dann an, wenn sie bezahlt wird, also in 2004.

  • Vermögensvergleich nach § 4(1) EStG (Bilanz & GuV)? In diesem Fall fällt der Aufwand (spätestens) dann an, wenn die Verbindlichkeit besteht, also in 2003.

Wenn Du „auswählen“ im Sinn von gestalten willst, kannst Du dieses als Überschussrechner ohne Flunkern tun, aber Du musst es vorbereiten: Wenn Du den Überschuss im alten Jahr möglichst niedrig haben willst, zahlst Du alles, was irgend geht, noch im alten Jahr, und bittest Kunden, bissel später zu überweisen (was sie sicherlich gerne tun werden). Wenn aber das Geld geflossen ist, gibts keine Möglichkeit mehr zum Ausweichen.

Schöne Grüße

MM

hallo MM (und nachbar :wink:,

ersteres … die EÜR.

richtig, mein ansinnen ging in die richtung, meinen gewinn für 2003 niedriger zu halten.

lg, pit

Kleine Ergänzung
Hallo!

Vorschrift?

Grundsätzlich gilt für die Einkommensermittlung das Zu- und Abflussprinzip, das in §11 EStG verankert ist. Da in §4 Abs.3 EStG keine anderslautende Regelung enthalten ist, gilt dieser Grundsatz auch für die Einnahme-Überschuss-Rechnung.

Ciao!
Nemo