Rechnung als Deutscher an Österreicher ?

Hallo,

wenn jemand als Kleinunternehmer (keine Pflicht zur Mehrwertsteuer da Mindestumsatz nicht überschritten)in Deutschland eine Rechnung an einen österreichischen Unternehmer stellen möchte, wie läuft das dann wegen der Steuer ?

Wie macht man es, dass man die Rechnung auch ohne Steuer stellt bzw. kann man das machen ohne Probleme mit deutschen oder österreichischen Finanzämtern zu bekommen.

Über einen Tipp würde ich mich freuen.

Besten Dank im Voraus und Gruß,

Stefan Noack

Servus Stefan,

in keinem Fall wird deutsche USt ausgewiesen. Bloß der Grund dafür hängt davon ab, welche Leistung genau fakturiert wird.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

in dem Fall ginge es um eine Rechnung fürs auflegen als DJ in einem Hotel in Österreich an Sylvester und eben die Rechnung, die man hinlegen müsste, wenn das Geld dafür bezahlt wird.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Servus,

Ort der Leistung ist in diesem Fall - meine ich - Österreich (§ 3a Abs 2 Nr. 3a UStG), weil das Auflegen eine eigenständige „unterhaltende oder ähnliche“ Leistung ist.

Die Rechnung muss hier unabhängig von einer (soviel ich weiß) auch in A bestehenden Kleinunternehmerregelung ohne USt gestellt werden, weil der Umsatz in Österreich steuerbar ist und die Leistung für einen Unternehmer erbracht wird - der Empfänger der Leistung schuldet die USt.

Hinweis auf der Rechnung: „Die Leistung unterliegt der österreichischen USt. Der Leistungsempfänger schuldet die USt - Richtline 2006/112 EG“

Schöne Grüße

MM

Hmmm,

verstehe ich nicht ganz, Du sagst daß auch in Österreich die Kleinunternehmerregel besteht (also ohne Steuer), weshalb muss derjenige, der die DJ-Leistung erbringt, jetzt auf einmal doch Umsatzsteuer bezahlen ? Eventuell verstehe ichs auch nicht und du kannst es mir nochmal so erklären, daß auch der Laie es versteht … :wink:

Danke und Gruß,

Stefan

Das ist ganz simpel. Ort der Leistung ist Österreich, vom Grundgedanken müsste der DJ österr. USt auf seine Rechnung schreiben und vom Auftraggeber kassieren. Dann ginge der DJ zurück nach Deutschland, hat die österr. USt in der Tasche und zahlt sie nicht an das Finanzamt weil er es vergisst oder auch chronisch pleite ist. Das heißt der österr. Staat macht ein langes Gesicht und die Kohle ist futsch.

Deswegen gibt es Spezialregelung dass eine sonstige Leistung eines ausländischen Unternehmers immer netto berechnet und beglichen wird, der Auftraggeber muss die Umsatzsteuer abführen. In der Regel bekommt er diese wieder als Vorsteuer zurück, das heißt die Geschichte kostet ihn nichts extra (in der Regel!)

Gruß

Jörg

Servus,

„der Schwede“ hats ja eigentlich schon beschrieben, von mir bloß noch paar Hinweise:

Du sagst daß auch in Österreich die Kleinunternehmerregel besteht

soviel ich weiß, gibts da eine. Die spielt im gegebenen Fall aber keine Rolle.

weshalb muss derjenige, der die DJ-Leistung erbringt, jetzt auf :einmal doch Umsatzsteuer bezahlen?

Das muss er nicht. Wenn eine Leistung in einem Land steuerbar und steuerpflichtig ist, heißt das noch nicht, dass der die USt abführen muss, der die Leistung erbringt. Das ist im gegebenen Sachverhalt auch nicht so.

Er müsste es, wenn der Empfänger der Leistung kein Unternehmer wäre - falls er nicht in A nach dort geltendem Recht als Kleinunternehmer zu besteuern ist: Das richtet sich aber nicht nach dem, was in D nach deutschem Recht schon bekannt ist, sondern unabhängig davon, ob österreichische USt erhoben wird oder nicht, stünde hier am Anfang nochmal der ganze Rattenschwanz mit steuerlicher Erfassung etc.

So dass der DJ auch in künftigen Fällen gut daran tut, den Saalwirt als österreichischen Unternehmer zwischen sich und das zahlende Publikum zu schalten.

Schöne Grüße

MM