Ist es möglich und rechtlich durchsetzbar als Privatperson eine Rechnung zu stellen? Ich denke da z.B. an eine Bearbeitungsgebühr, wenn einem trotz wirksamer Kündigung und Entzug der Einzugsermächtigung immernoch Beträge vom Konto abgebucht werden. Oder man wegen Fehlern von Behörden alle Unterlagen noch einmal schicken muss…
Gruß,
Danny
Hallo Danny,
Sorry bin Krank, konnte erst jetzt antworten.
-ich sage mal „Nein“. Bei Einzugsermächtigungen kann man das Geld ja wieder zurückholen.Sollte das Konto nicht gedeckt sein, wird die Bank Gebühren erheben, diese sollte man dann von dem jeweiligen Vertragspartner zurück fordern. Mit der Begründung: Die Einzugermächtigung ist mit Wirkung vom … gekündigt.
Bei Ämtern hat man mehr als schlecht Karten. Man ist in der Beweispflicht. Zukünftig per Einschreiben-Rückschein oder Persönlich abgeben und bestätigen lassen (das man es abgegeben hat und ganz wichtig was man abgegeben hat.)
Hoffe geholfen zu haben.
einen netten Gruß sendet
Elke
Ist es möglich und rechtlich durchsetzbar als Privatperson
eine Rechnung zu stellen? Ich denke da z.B. an eine
Bearbeitungsgebühr, wenn einem trotz wirksamer Kündigung und
Entzug der Einzugsermächtigung immernoch Beträge vom Konto
abgebucht werden. Oder man wegen Fehlern von Behörden alle
Unterlagen noch einmal schicken muss…
Gruß,
Danny