Ich habe diverse Rechnungen (z. B. Reparatur der Heizung, Schornsteinfeger, etc.), die ich nach meinem Wissen sowohl als Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer 0der als Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen gelten machen könnte.
Nach meinem Kenntnisstand ist es so, dass ich bei Geltendmachung der Rechnungen als Handwerkerleistung 20% des Arbeitslohns (ohne Material) und bei Geltendmachung als Aufwendungen für das Arbeitszimmer 15% (Verhältnis Arbeitszimmer zur Gesamtwohnfläche) der Gesamtrechnung vom Finanzamt angerechnet bekomme.
Habe ich ein Wahlrecht, ob ich die Rechnungen als Aufwendungen für das Arbeitszimmer oder als Handwerkerleistung absetze? Kann ich dies für jede Rechnung separat entscheiden? Gibt es eine vorgeschriebene Vorgehensweise? Oder ist es so, dass ich von einer Rechnung zunächst 15% (in meinem Fall) als Handwerkerleistung ansetzen kann und danach noch mal den restlichen Teil der Rechnung (85% in meinem Fall) der sich auf Arbeitsleistung bezieht?
Vielen Dank für Eure Antworten!!!