Rechnung als Verkäufer einer Wohnung

Wenn man eine Wohnung verkauft, trägt der Käufer eigentlich alle Kosten, auch die des Notars.

Was ist, wenn der VERKÄUFER auch eine Rechnung von dem Notar bekommen würde? Wäre das Rechtens?

Es handelt sich um die Berechnung von Treuhandgebühren nach § 147.

Danke schonmal für eure Meinungen!

Warum trägt der Käufer alle Kosten allein ?
Das ist zwar oft die Regel, ist dann aber auch verhandelbarer Vertragsinhalt.