Hallo,
ich betreibe erst seit einem knappen halben jahr ein nebengewerbe. Jetzt muss ich demnägst Rechnungen an Kunden in Belgien, Österreich, Schweiz und den Niederlanden schreiben. Muss ich da irgendetwas bestimmtes beachten? Das einzige was ich bis jetzt erfahren habe ist, das wenn es Firmenkunden sind, die eine USt-ID haben, ich keine Umsatzsteuer einverlangen muss, also auch keine ausweisen. Aber wie läuft das wenn die Kunden Privatleute sind? Ich denke alles bleibt beim alten, so wie bei Kunden aus Deutschland. Es wäre ja nichts anderes wenn einer aus den Niederlanden zu mir käme die Ware persönlich abholen würde, und auch Bar zahlen würde.
mfg
Stefan
Servus Stefan,
eigentlich gehört diese Frage ins Steuerbrett, und wenn Du sie dort reinstellst, siehst Du, dass sie so formuliert ist, dass sie weder in diesem noch im Steuerbrett beantwortet werden darf.
Also erstmal bloß die Gegenfragen, die zu jeder Beurteilung eines internationalen Vorganges hinsichtlich USt gehören:
- Geht es um eine Lieferung oder um eine Leistung?
- Falls Leistung: Was für eine Leistung?
- Sitzt der Empfänger im Gemeinschaftsgebiet oder im Drittlandsgebiet?
Mit dieses Angaben können wir den Fall (falls er als exemplarischer Fall und nicht als persönliche Frage vorliegt) gerne im Steuerbrett diskutieren.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
ich hab diesen Fall nochmal im Steuerbrett gepostet. Bitte entschludigt die nicht korekte auswahl des Unterforums. Dieser komplette beitrag kann vom Admin gelöscht werder, um das Board sauber zu halten.
mfg
Stefan