Hallo,
nur ein paar Stichworte
Freiberufler
Da muß man zuerst klären, ob es wirklich eine freiberufliche Tätigkeit ist http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberuf (dort steht unter den Weblinks viel nützliches auch zur Abgrenzung und Anmeldung).
Falls es kein freier Beruf ist und es voraussichtlich bei einem Mal bleibt, ist es auch kein Gewerbe.
Gibt es, wenn diese Privatperson als Arbeitnehmer berufstätig
ist, etwas zu beachten?
In der Regel benötigt man die Zustimmung des Arbeitgebers, wenn man nebenbei selbstständig tätig werden will. So lange man dem keine Konkurrenz macht und es die Arbeitskraft nicht zu sehr beansprucht, kann der das aber auch kaum verweigern.
Cu Rene