Rechnung an das eigene Gewerbe stellen?

Gute Tag,

ich gehe 2 Tätigkeiten nach, erstens freiberuflich als Ingenieur/Gutachter und zweitens gewerblich als Immobilienmakler. Die Umsätze beider Tätigkeiten unterliegen der Umsatzsteuerpflicht.

Folgende Frage beschäfftigt mich zur Zeit:

Ist es aus rechtlicher/steuerrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden, wenn ich meinem Gewerbe Immobilienbüro eine Honorarrechnung über Ingenieurleistungen stelle?

MfG Rolf1234

Servus,

diese Rechnung bliebe ohne Auswirkung auf den Gewerbeertrag, weil es keinen „außersteuerlichen Grund“ gibt, sie zu stellen. Tut mir leid um den schrägen Begriff - der steht so im einschlägigen § 42 AO.

Hast Du beiläufig mal ausgerechnet, wie hoch Deine GewSt-Belastung nach Anrechnung auf die ESt überhaupt noch ist?

Schöne Grüße

MM

Herzlichen Dank für die Ausführungen.

Gewerbesteuer fällt wegen Freibetrag gar nicht an.
Von mir angedachte Rechnungsstellung hat einen anderen Grund. Steuerliche Vorteile jedenfalls nicht.

Wollte nur wissen, ob eine Rechnungstellung wie oben beschrieben, rein rechtlich nicht zu beanstanden ist.
Gruß Rolf1234

Servus,

zivilrechtlich ist ein Vertrag mit sich selbst formal möglich, aber die Rechnung bleibt wirkungslos, weil ein und dieselbe Person nicht zwei verschiedene Vermögen haben kann; explizit ausgeschlossen ist ein solches Insichgeschäft nur, wenn die selbe Person als Vertreter eines Dritten daran beteiligt ist.

Schöne Grüße

MM

Danke erst einmal.

Schöne Grüße