Gute Tag,
ich gehe 2 Tätigkeiten nach, erstens freiberuflich als Ingenieur/Gutachter und zweitens gewerblich als Immobilienmakler. Die Umsätze beider Tätigkeiten unterliegen der Umsatzsteuerpflicht.
Folgende Frage beschäfftigt mich zur Zeit:
Ist es aus rechtlicher/steuerrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden, wenn ich meinem Gewerbe Immobilienbüro eine Honorarrechnung über Ingenieurleistungen stelle?
MfG Rolf1234