Rechnung an den Arbeitgeber stellen - geht das?

Hallo Zusammen! :smile:

Ich bin Festangestellte in einer Firma & arbeite dort als Mediengestalterin. Parallel habe ich ein Gewerbe angemeldet und erledige auch zwischendurch Jobs über das Gewerbe - Gewerbe-Beschreibung: Webdesign, Kunst & Innenausstattung (entstand aus einem Kleingewerbe und der Gewerbeanmeldung als Webdesignerin)
Nun habe ich in meiner Freizeit, über mein Gewerbe, etwas für meinen Chef erstellt und möchte es per Rechnung abrechnen. Geht das?

Danke schonmal für die Antworten!

Gruß
Maggy

Hallo,

warum sollte das nicht gehen. Du kannst für jeden x-beliebigen etwas über Dein Gewerbe erstellen u. entsprechend abrechnen. Egal ob Du hauptberuflich bei Deinem Gewerbekunden beschäftigt bist.

Gruß
Helga

Ich bitte um Verständnis darum, dass ich außerhalb bestehender Mandatsverhältnisse derzeit keine Anfragen beantworten kann.

MfG A. Gesierich, StB

Hallo Zusammen! :smile:

Ich bin Festangestellte in einer Firma & arbeite dort als
Mediengestalterin. Parallel habe ich ein Gewerbe angemeldet

Also ich habe grade nochmal mit dem Steuerberater telefoniert. Laut ihm geht das nicht, weil diese Leistung eigentlich über den Lohn abgerechnet werden müsste & somit auch sozialversicherungspflichtig ist. Alle 4 Jahre kontrolliert irgendein Amt die Unterlagen und wenn dann mein Name als Angestellte und in den Rechnungen vorkommt, müsste der AG wohl die Sozialversicherungen dafür nachzahlen.

Hallo Maggy, wurde denn diese Argeit im Betrieb während der Arbeiotszeit erstellt? Wenn ja dann Arbeitslohn. Wenn in der Freizeit zu Hause und wenn es nichts mit dem Arbeitsverhältnis zu tuin hat, kann eine Rechnung erstellt werden

Hi Jo,

ja danke. Also die Dienstleistung hat außerhalb der Arbeitszeiten statt gefunden & hat nichts mit meinem ausgeübten Beruf zu tun.

Ich bin mir trotzdem sehr unsicher.
Werde morgen wohl mal beim Finanzamt vorbei fahren oder anrufen.

Danke! :smile:

Hi Maggy,

rein zivilrechtlich geht es sicher, aber das Finanzamt (Lohnsteuer) und die Krankenkassen (Sozialversicherung) werden natürlich sagen, dass Du das im Rahmen Deiner Anstellung erledigt hast und auf Dein Honorar Lohnsteuer und SV zahlen sollst.

Wenn ich Dein Chef wäre, würde ich es nicht tun…

Gruß,
Jens

Sorry, hab ausversehen über mein Postfach die Antwort vom 17.10.11 verschickt. Habe jetzt bemerkt, dass sie nicht rausgegangen ist:

Hallo!

Ich bin der Meinung, dass das kein Problem ist, wenn wie unter fremden Dritten verfahren wird.
D. h. keine Erledigung in der Arbeitszeit und keinen Sonderpreis.

MfG Tagliatelle78