Rechnung an Dritte Person - möglich?

Hallo,

kann man eine Forderung aus einer Rechnung, die bereits beglichen ist
im Nachinein von einer dritten Person einfordern, obwohl sie nicht der Adressat der Rechnung ist? Z.b. Kosten für Stadtwerke, wenn man zusammen gewohnt hat. Ist sowas möglich?
Gibt es da einen Paragraphen?

Gruß

Hallo,

kann man eine Forderung aus einer Rechnung, die bereits
beglichen ist
im Nachinein von einer dritten Person einfordern, obwohl sie
nicht der Adressat der Rechnung ist?

ja das kann man. Vermieter machen das tagtäglich, indem sie die von ihnen bereits gezahlten Kosten an ihre Mieter per Nebenkosten-Abrechnung weiterreichen (Heizöl, Wasser, Hausstrom, Versicherungen usw.).

Z.b. Kosten für
Stadtwerke, wenn man zusammen gewohnt hat. Ist sowas möglich?
Gibt es da einen Paragraphen?

Der Paragraph heißt Anstand.
Wer zusammengewohnt hat, soll gefälligst auch seinen Anteil an den entstandenen Kosten tragen.

Gruß Gudrun

Excellentes Beispiel! * (owt)

Danke
Die Beispiele aus dem richtigen Leben haben den Vorteil, daß sie von allen verstanden werden - meistens jedenfalls. :wink:

Gruß Gudrun