Hallo Luisa321!
Du bist in der privaten Krankenversicherung, Ich kenne allerdings Deinen Tarif, den Du vereinbart hast, nicht Bei den meisten Tarifen brauchst Du keine Überweisung durch Deinen Hausarzt wie in der gesetzlichen KV, Du hast freie Arztwahl. Beim Arzt musst Du eine Vereinbarung unterschreiben, dass Du für die Begleichung der ärztlichen Leistungen einstehst. Du bekommst dann vom Arzt eine Rechnung, welche die Leistung des Arztes beinhaltet. Der Arzt ist verpflichtet, nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abzurechnen, ist aber berechtigt seinen Satz entsprechend festzulegen, je nach Aufwand. Ich selbst habe die Erfahrung gemacht, dass die Ärzte zwischen dem 1,3- und 3,5- fachen Satz der GOÄ berechnen. Bei sehr komplizierten Sachen kann er auch den 5-fachen Satz berechnen. Wenn Du eine PKV mit Selbstbeteiligung hast, zahlst Du alles bis zur Höhe der Selbstbeteiligung selbst. Du musst alle Rechnungen sammeln, um dann nachweisen zu können, was Du selbst schon bezahlt hast. Hast Du also die Höhe der SB erreicht, übernimmt die PKV die Kosten. Mit den Rechnungen läuft es dann so, dass Du die Rechnung begleichst. Hast Du Deine eventuell vereinbarte SB erreicht, bzw. überschritten, reichst Du alle Rechnungen bei Deiner Krankenversicherung ein. Je nach KV sollte der Erstattungsbetrag innerhalb von 3-5 Werktagen auf Deinem Konto sein.
Wenn Du noch Fragen hast, maile mir. Wir können auch telefonieren, da lässt sich das besser erklären.
Liebe Grüße
Chris
Hallo,
ich ware vor kurzem bei einem Arzt (nicht mein eigentlicher
Hausarzt) und da ich Privatversichert bin, bekomme ich nun
eine Rechnung nach Hause geschickt.
Kann mir einer von Euch helfen?