Nehmen wir an, ein Unternehmer stellt einem Kunden Waren in Rechnung. Der Kunde verstirbt und hinterlässt keinen Beleg, dass die Ware bezahlt ist.
Nun stellt der Unternehmer einem der Erben die Waren in Rechnung. Vermutlich wird der Erbe diese auch begleichen müssen, wenn er nicht nachweisen kann, dass die Rechnung bereits bezahlt wurde.
Im schlimmsten Fall ist z.B. die Rechnung bar bezahlt und es gibt darüber keinen Beleg - der Unternehmer A wird also die Ware 2x abkassieren können?
Oder muss in diesem Fall der Unternehmer nachweisen, dass die Rechnung nicht beglichen wurde (und wenn ja, wie)?
Gibt es zu diesem Sachverhalt Fristen? Z.B. für den Fall, dass:
die Leistung 10/2005 erbracht wurde
die Rechnung 04/2006 gestellt wurde
der Kunde B 12/2007 verstorben ist
die Rechnung (Datum 04/2006) 07/2008 an den Erben gestellt wird
Rechnung. Vermutlich wird der Erbe diese auch begleichen
müssen, wenn er nicht nachweisen kann, dass die Rechnung
bereits bezahlt wurde.
Da würde ich zustimmen, denn der Unternehmer kann wahrscheinlich beweisen, dass er geliefert hat.
Im schlimmsten Fall ist z.B. die Rechnung bar bezahlt und es
gibt darüber keinen Beleg
Wie wahrscheinlich ist das ? Wer zahlt eine Rechnung, ohne sich die Zahlung quittieren zu lassen.
der Unternehmer A wird also die Ware 2x abkassieren können?
Wenn ich keinen Zahlungsbeleg finde, würde ich davon ausgehen, dass keine Zahlung erfolgt ist und nicht, das der Zahlungsempfänger betrügerische Absichten verfolgt.
Oder muss in diesem Fall der Unternehmer nachweisen, dass die
Rechnung nicht beglichen wurde (und wenn ja, wie)?
Wie soll man nachweisen, dass etwas nicht passiert ist ?
Wie wahrscheinlich ist das ? Wer zahlt eine Rechnung, ohne
sich die Zahlung quittieren zu lassen.
es kommt vor, dass Quittungen nicht mehr auffindbar sind - der urpüngliche Rechnungsempfänger ist ja verstorben.
Zudem zeigt das Zeitbeispiel eine „komische“ Situation - Die Rechnung (die in den Unterlagen des Verstorbenen ebenfalls nicht mehr auffindbar ist) wird erst ein halbes Jahr nach Erbringung der Leistung gestellt. Danach gibt es keine Mahnung oder dergleichen. Und mehr als 2 1/2 Jahre nach Erbringung der Leistung geht dann die Rechnung an den Erben …
Vielen Dank Nordlicht, das war enorm hilfreich und feinfühlig. Ich wünsche Dir, dass Du niemals Unterstützung nach dem Tod eines Angehörigen brauchst …
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Ich wünsche Dir, dass Du niemals Unterstützung nach dem Tod
eines Angehörigen brauchst …
Hast Du doch bekommen. Ich weiß gar nicht, was Du willst.
Btw., sieh das ganze mal logisch: woher soll der Rechnungssteller den wissen, dass keine Quittung mehr existiert? Und warum hast Du so wenig Vertrauen zu ihm, dass Du ihn des Betrugs verdächtigst? Der Verstorbene hat immerhin Vertrauen genug gehabt, einen Auftrag zu erteilen. Oder glaubst Du, er hat keinen Anspruch auf das Geld, weil der Auftraggeber nicht mehr lebt?
Vielen Dank Nordlicht, das war enorm hilfreich und feinfühlig.
Ich wünsche Dir, dass Du niemals Unterstützung nach dem Tod
Tut mir Leid, dass Dir meine Antwort nicht gefällt. Aus jeder Deiner Äußerungen geht hervor, dass Du Dich dagegen sträubst eine Rechnung an den Verstorbenen zu begleichen, ohne das Du weißt, dass sie bezahlt wurde.
Ich weiß nicht, wie Du Dir „Unterstützung nach dem Tod eines Angehörigen“ vorstellst, mit nach-dem Munde-reden wäre Dir sicherlich nicht geholfen.