Rechnung an falsche Adresse,dann Inkasso

Hallo,wenn jemand über die Krankenkasse ein Hilfsmittel bezieht fällt Zuzahlung an. Man musste einen „Entgegennahme schein“ unterschreiben und dort die aktuelle, KORREKTE Adresse angegeben. Das Hilfsmittel wurde gleich mitgenommen. Monate späterkam ein Anruf auf dem Handy ( musste man angeben) dass die Rechnung immer als unzustellbar zurück käme. Daraufhin wurde nochmals die Adresse angegeben.Zwei Tage später kam ein Inkasso schreiben wodurch sich die Kosten mehr als verdreifacht haben.
Meine Frage ist ob diese Kosten gerechtfertigt sind wenn die Firma oder wer auch immer anscheinend schlau genug ist eine Handynummer zu lesen, es aber nicht auf die Reihe bekommt eine Rechnung an die korrekt angegeben Adresse zu senden? Auch beim Einwohnermeldeamt ist der Empfänger korrekt gemeldet und die KrankenKasse hat auch die aktuelle Adresse.

Hallo,

Verzug entsteht durch Nichtzahlung und ggf. nach Mahnung; der Gläubiger muss nachweisen, dass die Rechnung dem Schuldner zugegangen ist; tel. Mahnungen sind nicht wirksam, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart worden wäre.

Ob die Kosten gerechtfertigt sind, kann nicht festgestellt werden, weil hier ja keine Kosten aufgelistet sind.

Vielleicht nochmals posten,

si

Es ging ursprünglich um 5 Euro gesetzliche Zuzahlung zu Hilfsmitteln. Darauf wurden 2,50 mahnkosten aufgeschlagen und zehn Euro pauschale des beauftragten Inkasso Büros. Es waren vor diesem schreiben weder Rechnung noch Mahnung zugegangen.

Wenn bisher nur an falsche Adressen geschickt wurde, ist nichts zugegangen. Aus der Adressierung ergibt sich ja die falsche Adressierung. Wenn also der Adressat unter der in den bisherigen Rechnungen und Mahnungen angegebenen Adresse nichts empfangen kann, ist offensichtlich nichts zugegangen.

In diesem Fall würde ich nur den eigentlichen Rechnungsbetrag (im genannten Beispiel 5 Euro) bezahlen und zum Rest kurz schriftlich bemerken, dass nie was angekommen ist und erneut auf den Addressierungsfehler hinweisen. Sonst gibt das bestimmt ein langes hin- und her-Geschreibsel, von dem niemand etwas hat.

Das ist doch offensichtlich ein Bearbeitungsfehler und kein böser Wille, wobei auch klar ist, bei wem der Fehler liegt.

Hallo,

das Unternehmen muss den Nachweis erbringen und wenn sich aus den bisherigen Unterlagen ergibt, dass das Unternehmen an eine falsche Adresse lieferte oder die Rechnung schickte, ist dies das Problem der Firma.
Das Inkassounternehmen arbeitet i.d.R. auf Erfolgshonorar und wird versuchen, weitere Kosten geltend zu machen; hier hilft wirklich nur, einmalig den Hinweis, dass kein Zahlungsrückstand besteht und dann die permanenten Mahnungen des Inkasso zu ignorieren, oder es ist eines der seltenen Inkassobüros, die dann die Tätigkeit tatsächlich einstellen.

si

Es ging ursprünglich um 5 Euro gesetzliche Zuzahlung zu
Hilfsmitteln. Darauf wurden 2,50 mahnkosten aufgeschlagen und
zehn Euro pauschale des beauftragten Inkasso Büros. Es waren
vor diesem schreiben weder Rechnung noch Mahnung zugegangen.

Hallo,

unabhängig davon, dass in vorliegendem Fall ja scheinbar gar keine Rechnung zuging, ist das:

tel. Mahnungen sind nicht wirksam, soweit dies
nicht ausdrücklich vereinbart worden wäre.

(wieder mal) kompletter Blödsinn!

Natürlich ist auch eine mündliche Mahnung wirksam, die Form einer Mahnung ist nirgends festgelegt. Es ist lediglich eine Frage der Beweisbarkeit.

Gruß
Wawi

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Hi,

unabhängig davon, dass in vorliegendem Fall ja scheinbar gar
keine Rechnung zuging, ist das:

tel. Mahnungen sind nicht wirksam, soweit dies
nicht ausdrücklich vereinbart worden wäre.

(wieder mal) kompletter Blödsinn!

Richtig.

Natürlich ist auch eine mündliche Mahnung wirksam, die Form
einer Mahnung ist nirgends festgelegt. Es ist lediglich eine
Frage der Beweisbarkeit.

Nachzulesen hier:

http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/verfah…

Gruß
Tina