Rechnung an Firma/Schule - ohne MwSt?

Hallo an alle!

Wenn man als Freiberufler - nicht mehrwertsteuerbefreit! - für eine Schule arbeiten will - mehrwertsteuerbefreit - wie funktioniert das dann?

Laut der Schule müsste man einfach die Rechnung ohne Mehrwertsteuer schreiben, aber das geht m.M. nach ja nicht so einfach. Auf Anfrage wurde gesagt man solle auf der Rechnung auf §19/UStG (Vorschlag der Schule: Rechnungsbetrag enthält gemäß § 19/ UStG keine Umsatzsteuer) verweisen. Ich habe diesen § mal gegoogelt und der bezieht sich auf die Kleinunternehmerregelung des Freiberuflers und hat nichts mit der Schule zu tun.

Kann da jemand weiterhelfen? Das ist ja offensichtlich entweder Unwissen der Schule oder einfach der Versuch die Leute abzuzocken, bis das Finanzamt sich dann bei den Freiberuflern meldet, die eigentlich mit MwSt ihre Rechnung schreiben sollten. Man will ja auch nicht von dem Betrag der eigentlich ‚Netto‘ ist noch Steuern zahlen…

Danke schonmal im Voraus!

Hallo!

Wenn man als Freiberufler - nicht mehrwertsteuerbefreit! - für
eine Schule arbeiten will…

… dann schreibt man die Rechnung wie gewohnt, also Nettobetrag + USt. = Endbetrag. Ob der Kunde vorsteuerabzugsberechtigt ist oder nicht, interessiert den Lieferanten/Dienstleister überhaupt nicht. Er schreibt seine Rechnung wie immer und führt natürlich auch die darin enthaltene Umsatzsteuer ab bzw. verrechnet sie mit bezahlter Vorsteuer.

Gruß
Wolfgang

die Antwort von W. Dreyer ist falsch!

Wenn die Schule eine Bescheinigng vorlegen kann, dass sie eine Leistung gem. § 4 Nr. 21 a)bb) UStG als Schule anbietet, kann der Lehrer seine Rechnung ohne USt schreiben und entsprechend so deklarieren!

Lia

Hallo Lia!

die Antwort von W. Dreyer ist falsch!

Vorausgesetzt, die erbrachte Leistung dient unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck. Aber genau das konnte ich der Fragestellung nicht entnehmen und legte auch ein Blick in die Vika des Fragestellers nicht nahe.

Wenn die Schule eine Bescheinigng vorlegen kann, dass sie eine
Leistung gem. § 4 Nr. 21 a)bb) UStG als Schule anbietet, kann
der Lehrer seine Rechnung ohne USt schreiben und entsprechend
so deklarieren!

Fett-Formatierung von mir zur Verdeutlichung durchgeführt

Gruß
Wolfgang

Hallo Lia,

vielen Dank für die Antwort! Über diesen § bin ich auch schon gestolpert, aber nicht wirklich schlau daraus geworden. Es klang für mich so, als ob der ‚Lehrer‘ in dem Zusammenhang auch eine Umsatzsteuerbefreiung benötigt.

Da in diesem Fall die Tätigkeit als Lehrer aber nur ein paar Stunden im Monat umfasst, besteht natürlich eine Mehrwertsteuerpflicht für den ‚Hauptjob‘.

Wenn diese Bescheinigung vorgelegt werden kann, wie muss denn das deklarieren? Einfach ‚Betrag enthält gemäß §… keine Umsatzst.‘? Sowas ist einfach nicht meine Stärke :wink:

Danke!

Hallo

Wenn man als Freiberufler - nicht mehrwertsteuerbefreit! - für
eine Schule arbeiten will - mehrwertsteuerbefreit - wie
funktioniert das dann?

Sollte es sich um eine Lehrtätigkeit handeln, hilft dir das http://www.hk24.de/recht_und_steuern/steuerrecht/ums… sicher weiter.

Gruß
!/!

Schon lange gelesen und nein - es hilft mir nicht weiter. Bin kein großer Fan von § und Beamtendeutsch… Ich habe den Text so verstanden, daß der Lehrer auch diese Befreiung benötigt. Wahrscheinlich falsch verstanden, aber deshalb frage ich ja hier :wink:

Hallo

Schon lange gelesen und nein - es hilft mir nicht weiter.

Sorry.

Bin kein großer Fan von § und Beamtendeutsch…

Ganz ehrlich: Grade als Lehrer muss man das aber sein … hätte ich vorher auch nicht gedacht …

Also:

Ich habe den Text
so verstanden, daß der Lehrer auch diese Befreiung benötigt.

Jein.

Solange die Schule an der unterrichtet wird eine „öffentlichen allgemein bildende oder berufsbildende Schule“ ist. Das sind idR staatliche und kommunale Schulen.
Hier brauchst du diese Bescheinigung nicht.

ist die Schule eine „private Schule oder andere allgemein bildende oder berufsbildende Einrichtungen“ ist, und gleichzeitig „als Ersatzschule gemäß Artikel 7 Abs. 4 des Grundgesetzes staatlich genehmigt oder nach Landesrecht erlaubt“ ist, ist die Bescheinigung nötig.
Also im Endeffekt bei allen privaten Bildungseinrichtungen.

Schlauelias Antwort ist also auch nur in Teilen richtig (ist auch nicht das erste mal).

Gruß
!/!

Hey, das hilft mir schonmal weiter!

Zur Aufklärung - es ist eine Fremdsprachenschule und dort kann man mit fundierten Kenntnissen von Grammatik etc. als ausländischer u/o deutscher Muttersprachler als Lehrer unterrichten auch ohne ‚Lehrer‘ zu sein.

Jedenfalls habe ich nochmal die Homepage besagter Schule gewälzt und es fällt der Begriff Fremsprachen-Institut und u.a. wird erwähnt, daß diese Schule im Bundesverband Deutscher Privatschulen ist. Das lässt mich jetzt darauf schließen, daß es eine ‚Ersatzschule‘ ist und demnach auch von normalerweise nicht umsatzsteuerbefreiten Mitarbeitern bzw ‚Lehrern‘ eine solche Bescheinigung benötigt wird, richtig?

Was passiert ohne diese Bescheinigung? Kann man dann garnicht für die arbeiten? Oder müsste man dann von dem quasi Netto Betrag den man erhält noch die MwSt abführen? Sozusagen 100% und davon 19% weiter ans FA? Es wäre ja auch unsinnig für eine Tätigkeit die nur ein paar Stunden im Monat beträgt gleich komplett auf Kleinunternehmer umzustellen (wäre möglich, möchte ich aber nicht!).

Danke nochmal!