Hallo an alle!
Wenn man als Freiberufler - nicht mehrwertsteuerbefreit! - für eine Schule arbeiten will - mehrwertsteuerbefreit - wie funktioniert das dann?
Laut der Schule müsste man einfach die Rechnung ohne Mehrwertsteuer schreiben, aber das geht m.M. nach ja nicht so einfach. Auf Anfrage wurde gesagt man solle auf der Rechnung auf §19/UStG (Vorschlag der Schule: Rechnungsbetrag enthält gemäß § 19/ UStG keine Umsatzsteuer) verweisen. Ich habe diesen § mal gegoogelt und der bezieht sich auf die Kleinunternehmerregelung des Freiberuflers und hat nichts mit der Schule zu tun.
Kann da jemand weiterhelfen? Das ist ja offensichtlich entweder Unwissen der Schule oder einfach der Versuch die Leute abzuzocken, bis das Finanzamt sich dann bei den Freiberuflern meldet, die eigentlich mit MwSt ihre Rechnung schreiben sollten. Man will ja auch nicht von dem Betrag der eigentlich ‚Netto‘ ist noch Steuern zahlen…
Danke schonmal im Voraus!