Rechnung an Freibeufler

Hallo liebe Fachfrau,
hallo liber Fachmann,

wie muss denn eine Rechung aussehen, die an einen Freiberufler gestellt wird?

Ich arbeite nebenberuflich auf freiberuflicher Basis. Reicht es, wenn die Rechung an mich als natürliche Person gestellt wird, oder muss hier noch eine Firmenbezeichung zugefügt werden?

Vielen Dank für die für einen Experten triviale Frage!

Michael

Hallo Michael,
es reicht, wenn Du im Adresskopf erscheinst, wenn Deine Tätigkeit eine Firmen namen hat, dann sollte er auch mit drin stehen, muß aber nicht.
Gruß Claus

Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
1.den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,
2.die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
3.das Ausstellungsdatum,
4.eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer),
5.die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,
6.den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung; in den Fällen des Absatzes 5 Satz 1 den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts, sofern der Zeitpunkt der Vereinnahmung feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt,
7.das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (§ 10) sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist,
8.den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt und

Siehe auch § 14 Abs. 4 UstG

Da man aber davon ausgehen kann das Du die Kleinunternehmer Reglung in anspruch nimmst, fällt die Ausweisung der Umsatzsteuer für Dich weg. Nicht Vergessen Du darfst auch dann keine Vorsteuer geltend machen.

Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Ein entsprechender Hinweis muss auf der Rechnung ausgestellt sein.

Hierzu bitte nachschlagen § 19 UstG

Hallo,

da kann ich dir nur meine Vorgehensweise schildern.

Ich habe eine Gewerbeanmeldung. Nebenbei stelle ich verschiedene Dienstleistungen zur Verfügung.
Auch habe ich eine UST-ID-Nr. erhalten.

Wenn ich eine Rechnung stelle, habe ich zwar meinen Briefkopf, aber bei der Steuer läuft das ganze auf meinen Namen.
Da ich desöfteren mit dem örtlichen Maschinenring auch überörtlich zusammenarbeite, erhalte ich hier eine Abrechnung - mit ausgewiesener MwSt - auf meinen Namen. Ohne Firmenbezeichnung etc.

Auch habe ich noch nie eine Firmenbezeichnung bei meiner Steuererklärung abgegeben.

Es dürfte also steuerlich keine Rolle spielen. Es sei denn, du bist ne GmbH oder ähnliches. Da kann ich dir aber nicht wirklich weiterhelfen.

Grüße

Helmut

Hallo Michael,

es genügt, wenn die Rechnung an Sie persönlich ausgestellt ist. Wenn es sich bei dem gekauften Artikel / der gekauften Dienstleitung um eine Sache handelt, welche auch im privaten Bereich jederzeit zu finden ist, dann sollte sicherheitshalber die Firmenbezeichnung angegeben sein, damit die Angelegenheit wasserdicht ist.

Viele Grüße

schisa

Oder Du Kannst es auch so machen, in dem Du 2, 400 EUR Jobs ausübst. Somit stellst Du Sicher, das se Dich am Arsch bekommen wegen Steuerhinterziehung Lache Lache

Hallo Michael,

da du wohl als Einzelunternehmer freiberuflich tätig bist, genügt es, wenn dein Name und Adresse als Rechnungsempfänger drauf steht. Dazu sollte es eine Rechnungsnummer geben, aber die ist nicht soooo wichtig.
Name, Anschrift und Umsatzsteuernummer des Rechnungsstellers müssen vermerkt sein. Welche Leistung wurde in welchem Zeitraum erbracht. Ich zahle Rechnungen fast grundsätzlich von Konto zu Konto, dann habe ich einen Nachweis fürs Finanzamt. In dem Fall sollte die Kontoverbindung des Rechnungsstellers auf der Rechnung stehen.

Also wichtig:

  • Dein Name und Adresse als Empfänger
  • Name, Adresse, Umsatzsteuernummer des Rechnungstellers
  • Leistungsart und Zeitraum
  • Nettowert, Umsatzsteuersatz (in D 19 Prozent), Umsatzsteuerwert, Bruttowert

Gruss Hendrik

Leider - wieder mal- ging die Frage an den falschen
Ansprechpartner - sorry !

Hallo Michael,

Rechnungen bitte immmer mit vollständigem Firmennamen bzw. Bezeichnung erstellen. Würde auch nur der Name der natürlichen Person „ausreichen“.
Trotzdem würde ich dir empfehlen, die Firmenbezeichnung mit anzugeben.

Gruß
Sonnenschein

Hallo Michael.
In jedem Fall sollte die Rechnung auf deinen Namen lauten. Da du als Freiberufler in dem Sinne keine eigentliche Firmierung benötigts bzw. besitzt. Steuerrechtlich hat dies keine Auswirkung.

Gruß

Hallo,#das ist mir zu speziell, da hoffe ich dass andere Experten Dir besser helfen können.

LG Jens

Hallo Michael,

leider kann ich Dir in dieser Beziehung nicht weiterhelfen!

Viele Grüße

Sauerkraut

Bei einem Geasmtbetrag bis zu 150 Euro muss keine
Anschrift des Leistungsempfängers angegeben werden,
ansonsten die vollständige Anschrift. Falls eine eigene
Firmenanschrift vorhanden ist, wäre diese Anschrift
in jedem Falle empfehlenswert damit man vor dem Finanz-
amt eine geschäftliche Zuordnung nachweisen kann.
Eventuell kann diese Zuordnung schon durch den Gegen-
stand der Rechnung nachvollzogen werden und wird dann
vom F.A. auch anerkannt.

Hallo,
tut mir leid, weiß ich leider nicht.
LG

hallo michael,

mein tip ist: beim zuständigen FA nachfragen wie die Anforderungen an die Form i.d.F. aussehen.

fg
pleitier

Hallo Michael,
ich bin zwar keine Experte im Forum aber wenn du eine Firmenbezeichnug hast kannst du sie gerne neben deinen Namen auf der Rechnung ausstellen lassen, wenn nicht, deine Name und Adresse sollte ausreichen.

VG
Yucatan