Hallo,
Personen A und B haben Hunde, die auf dem Grundstück selbstverständlich frei rumlaufen.
Person C ist Mieter und kann natürlich das selbige Grundstück verlassen, wenn es Person C passt.
Nun ist es so, das Person C das Hoftor offengelassen hat (was schon öfter vorgekommen ist) und ein Hund weggelaufen ist, obwohl Person C wusste, dass sich Hunde auf dem Grundstück befinden.
Nach drei Tagen holte Person A den Hund aus einem Tierheim und bezahlte die ausgestellte Rechnung des Tierheims.
Da ja Person C für das Verschwinden des Hundes verantwortlich war, müsste doch auch diese Person die Rechnung bezahlen.
Würden Person A und B das Recht dazu haben, die Rechnung an Person C weiterzugeben und müsste Person C die Rechnung dann auch bezahlen?
Gibt es dafür Paragraphen?
Bin für jede Hilfe dankbar.
Hallo Pueppchen,
was hat C mit den Hunden zu tun? Die Hundebesitzer sollten wohl selber in der Lage sein, ihre Tiere zu beaufsichtigen. Tun sie das nicht, können sie das kaum einem anderen anlasten.
Gruß!
Horst
Hallo,
da es erfahrungsgemäß richtig fies werden kann, sobald in einem Nachbarschaftsverhältnis Paragraphen ins spiel geworfen werden, schwöre ich auf eine Vorgehensweise, die in etwa wie folgt aussehen könnte.
A und B kaufen eine Kiste Bier und hauen ein Schwein auf den Grill. Hierzu laden sie den C ein, plaudern nun mit ihm über die Hundeproblematik und stellen in Aussicht, dass die Schnitzel- und Biergeschichte häufiger stattfindetn kann, sofenr die Tür zu bleibt.
Aber mal ernsthaft. Ich glaube zu beobachten, dass in Nachbarschaftsverhältnissen häufig anonym nebeneinander gelebt wird und sobald ein Störung auftritt, wird die offensive Rechtlichkeit gesucht. Gerade in eine rSituation in der man länger miteinander zu tun hat, sollte m.E, aber die offensive Freundlichkeit als wesentlich hilfreicher zu erachten sein.
MFG Cleaner
Hallo,
vielleicht würde ja ein Schließmechanismus (Feder, Gummiband), welcher die Tür immer automatisch wieder schließt das Problem in Zukunft vermeiden…
Viele Grüße
Lumpi
Huhu!
Ich bin ja nun wirklich ein großer Hundefreund und in vielen Belangen ein Hundebesitzerproblemversteher, aber das hier:
Da ja Person C für das Verschwinden des Hundes verantwortlich
war,
kann doch wohl nicht ernst gemneint sein, oder?
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Die Tatsache, dass ein Nachbar einen Hund hält, begründet keinerlei Sorgfaltspflichten bei hundelosen Nachbarn.
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Ein gut erzogener Hund bleibt auch bei geöffnetem Tor auf seinem Grundstück.
Irgendwie…
…sind immer andere Schuld.
Kopfschüttelnd
S.J.
Hallo,
ich finde ja auch, dass ihr Recht habt, Person A und B sollten auf die Hunde besser aufpassen.
Bloß habe ich mich gefragt, wozu gibt es Hoftore, wenn sie die ganze Zeit offenstehen, obwohl man es Person C mehr als einmal gesagt hat.
Deshalb denke ich, dass Person A und B Person C das durch die Übertragung der Rechnung beibringen wollten, denn wenn Person A und B mit Person C darüber reden, geht es ein halbes Jahr gut und dann fängt der ganze Mist von vorne an. Und das betrifft nicht nur das Hoftor offen stehen zu lassen.