Hallo zusammen,
angenommen, eine Selbständige, die Mehrwertsteuer in Rechnungen ausweist, arbeitet einmal im Jahr für eine gemeinnützige Stiftung. Diese Stiftung ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt und kann sich die in Rechnungen ausgewiesene Mehrwertsteuer nicht zurückholen.
Gibt es eine Möglichkeit, an diese Stiftung eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer zu stellen?
für Antworten dankt
orangegestreift
Hiho,
hier ist § 4 UStG, in dem die USt-Befreiungen aufgelistet sind:
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html
Wenn ferner die Stiftung im Ausland sitzt, unterliegt der Umsatz nicht dem deutschen UStG, er ist in D nicht steuerbar und USt darf nicht ausgewiesen werden.
Falls nichts davon zutrifft, gibt es faktisch schon die Möglichkeit, die USt nicht auszuweisen (weil in diesem Fall niemand sich um den Ausweis der USt gem. § 14 UStG kümmern wird), aber der Unternehmer, der die Leistung erbringt, muss sie abführen.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
das, was jetzt kommt ist prinzipiell genau die gleiche Geschichte.
Eine Bäckerei verkauft Brot.
Die Bäckerei ist umsatzsteuerpflichtig und muss auf den Verkaufspreis jedes Brotes 7% Umsatzsteuer draufschlagen.
Eines Tages kam ein Arzt daher und verlangt, dass er sein Brot (das er an die Patienten verteilen wolle) 7% billiger bekommen wolle, da er ja nicht vorsteuerabzugsberechtigt sei.
Kann die Bäckerei dem Arzt das Brot ohne Umsatzsteuer verkaufen?
Natürlich nicht!
Ist dieser Fall deckungsgleich mit deiner Frage?
Ja!
Merke: entscheidend ist fast immer der Umsatzsteuerstatus des Leistenden, aber fast nie der des Leistungsempfängers.
Gruß
Lawrence