Rechnung an verstorbenen Angehörigen - bezahlen?

Folgender Fall:

Eine Frau war pflegebedürftig, lebte im Haus des Sohnes in einer eigenen Wohnung mit eigener Anschrift, war voll geschäftsfähig. Die Rechnungen vom Pflegedienst waren an sie selbst gerichtet.

Sie ist plötzlich verstorben, am Anfang des Monats Januar. Erst Mitte Januar lag im Briefkasten die an sie adressierte Rechnung des Pflegedienstes für Dezember.

Auf einen Erbschein wurde verzichtet, da es kein vererbbares Vermögen gegeben hat.

Das Konto der Frau, von dem die Rechnungen sonst bezahlt wurden, ist geschlossen.

Muss der Sohn die Rechnung des Pflegedienstes begleichen?

Es geht mir nicht um eine moralische Einschätzung (denn moralisch ist der Sohn natürlich verpflichtet, denn der Pflegedienst hat die Leistung für seine Mutter im Dezember ja noch erbracht). Es geht mir nur um eine rechtliche Einordnung.

Danke!

Hallo !

Es kommt doch darauf an,ob die berechnete Leistung vor dem Tod erbracht wurde,dann fällt sie auch in die Erbmasse. Es geht nicht nach dem Eintreffdatum der Rechnung.

Und mit dem Erbschein hat es nichts zu tun. Das ist nur eine Art amtlicher Nachweis,mit dem sich der Erbe gegenüber anderen als Berechtigter ausweist. Wichtig ist aber,wer denn nun Erbe ist und für Schulden aufkommen muss(oder auch nicht,wenn er das Erbe ausschlägt oder die Haftung für Schulden auf die Höhe des Vermögens beschränkt).

MfG
duck313

Hallo erstmal,

wenn das Erbe nicht ausdrücklich ausgeschlagen worden ist (oder dies noch nachgeholt werden kann), dann haften mangels eines Testaments die gesetzlichen Erben gesamtschuldnerisch mit ihrem gesamten Vermögen für Nachlassverbindlichkeiten. D.h. ein Gläubiger kann sich einen der Erben aussuchen, und von dem Zahlung verlangen. Wie der einen ggf. möglichen Ausgleich mit anderen Erben hin bekommt, ist dann sein Problem.

Ein Erbschein tut dabei gerade überhaupt nichts zur Sache

Gruß vom Wiz

Hallo,

…da es kein vererbbares Vermögen gegeben hat.

Das Konto der Frau, von dem die Rechnungen sonst bezahlt
wurden, ist geschlossen.

Wenn da nichts drauf ist, würde es ja auch nicht helfen darauf Zugriff zu haben. Sollte doch noch was drauf sein (mindestens ja wohl die Leistung der Pflegekasse vom Januar) wende man sich an die Bank, falls man nicht plant das Erbe auszuschlagen.

Cu Rene