Rechnung ans Amt schicken

Hallo,

jemand ist selbständig tätig.
Für seine Arbeit erhält er Förderleistung vom der Stadt.

Nun möchte besagtes Amt, dass alles Selbstständigen dieser Branche einen genauen Nachweis darüber führen wo und wie diese Leitung erbracht wurde.
Bisher wurden die Fördergelder gezahlt und wenn sich Änderungen in der Leistung ergagben wurde das von den Selbständigen weiter gemeldet.

Nun ergibt sich daraus eine deutliche Mehrarbeit und durch Portokosten etc. ein finanzieller Aufwand.

Kann man das nicht dem Amt in Rechnung stellen?
Schließlich könnte man als selbständiger Dienstleister dies als Dienstleistung betrachten, auf der anderen Seite hat eine zahlendes Amt ja das Recht zu wissen wo das Geld genau hingeht.

Ärgert halt nur ewtwas weil es so viel extra Arbeit ist.

Gruß Jenny

Schönes neues Jahr!

Prinzipiell gibt es - auch 2011 noch - nur diese zwei Möglichkeiten:

  1. Das Amt hat einen Rechtsanspruch auf die Angaben / der Fördergeldnehmer eine Rechtsverpflichtung, dem Amt diese zu machen. Dann ist der Aufwand natürlich das Problem desjenigen, der Geld vom Staat möchte. Er kann sich ja auch weigern und auf das Geld verzichten / es zurückzahlen.

  2. Das Amt hat keinen Rechtsanspruch auf die Angaben / der Fördergeldnehmer keine Rechtsverpflichtung, dem Amt diese zu machen. Dann ist das, wenn der Forderung trotzdem nachgekommen wird, das nicht vergütungsfähige Privatvergnügen desjenigen, der sich völlig unnötigerweise die Mühe macht.

Gruß
smalbop