Hallo, hab mal’ne Frage:wink:
Wie verhält es sich, wenn eine Ex-Frau ihrem Ex_Mann eine Kopie einer Rechnung über ein Rezept seiner Tochter(sie ist bei ihm krankenversichert) im Januar 2008 zukommen lassen hat, dass dieser es ausgleichen soll, da sie die Rezeptgebühren bereits gezahlt hatte. Das Rezept hatte er im letzten Jahr schon eingereicht(Privat versichert), ihr aber vergessen ihre Auslagen zu begleichen. Im Januar 2009 schickte sie ihm erneut eine Kopie der Rechnung zu. Nun handelt es sich um eine Summe von „nur“42,00 EUR und sie hat nun einen Anwalt eingeschaltet, der von ihm auch 46,00 EUR haben möchte.
Frage: Ist es richtig, dass er den Gegenanwalt bezahlen muss? Es ist weder zu einer Anklage, noch zu einer Gerichtsverhandlung(logisch) gekommen und ihren Betrag hat er ihr mittlerweile überwiesen. Über eine Antwort und etwaige Bezugsquellen würde ich mich sehr freuen.
Danke
Wuschi
Hallo!
Im Januar 2009 schickte sie ihm erneut
eine Kopie der Rechnung zu.
Damit hat sie ihn in Zahlungsverzug gesetzt. Von diesem Zeitpunkt an hatte er alle Kosten zu ersetzen, die durch den Verzug entstanden sind.
Nun handelt es sich um eine Summe
von „nur“ 42,00 EUR
Das ist fast eine Tankfüllung oder eine ganze Woche lang jeden Tag Kino oder jeden Tag Mittagessen in der Pizzeria unter unserem Büro. Für mich ist das eine Menge Geld.
und sie hat nun einen Anwalt eingeschaltet,
Recht so!
der von ihm auch 46,00 EUR haben möchte.
Korrekt wären es EUR 46,41 gewesen.
Frage: Ist es richtig, dass er den Gegenanwalt bezahlen muss?
Ja, s. o.
Es ist weder zu einer Anklage,
Er hat sich ja auch nicht strafbar gemacht.
noch zu einer
Gerichtsverhandlung(logisch) gekommen
Wo gibt’s denn schon logische Gerichtsverhandlungen?
und ihren Betrag hat er
ihr mittlerweile überwiesen.
Jaha, aber nach dem Verzugseintritt!
und etwaige
Bezugsquellen
Schadensersatzpflicht: §§ 280 Abs. 2, 286 Abs. 1 BGB
Anwaltskosten: § 13 RVG, Nr. 2300, 7002, 7008 VV RVG.
Danke für die Antworten, aber Kommentare wie"Recht so" bitte ich doch einfach zu unterlassen! und die „“ sind wohl auch übersehen worden…
wuschi
Kommentare wie"Recht so" bitte
ich doch einfach zu unterlassen!
Sorry, dass ich Deine Frage beantwortet habe.
Hallo!
Im Januar 2009 schickte sie ihm erneut
eine Kopie der Rechnung zu.Damit hat sie ihn in Zahlungsverzug gesetzt. Von diesem
Zeitpunkt an hatte er alle Kosten zu ersetzen, die durch den
Verzug entstanden sind.
Das wüsste ich gern genauer. Warum entsteht durch bloßes Zusenden einer Rechnungskopie denn Verzug?
Greetz, Teutoburger
Huhu!
Warum entsteht durch bloßes
Zusenden einer Rechnungskopie denn Verzug?
Was für eine Aussage sollte sonst dahinter stecken als: „Dies ist eine Mahnung“?
Huhu!
Warum entsteht durch bloßes
Zusenden einer Rechnungskopie denn Verzug?Was für eine Aussage sollte sonst dahinter stecken als: „Dies
ist eine Mahnung“?
Entsteht also durch durch die mehr oder weniger deutliche Aussage „Hier ist die Mahnung!“ schon Verzug? Wann? 2 Wochen nach Absendung? 2 Tage nach Zugang? Wo ist das geregelt?
Greetz, Teutoburger
Hallo,
Entsteht also durch durch die mehr oder weniger deutliche
Aussage „Hier ist die Mahnung!“ schon Verzug?
http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html
Gruß
loderunner (ianal)