Hallo,
in welchem Zeitraum, nach einer erbrachten Leistung, darf bzw. kann ein Anwalt eine Rechnung seiner Dienstleistung stellen?
Gruß
Heinz
Hallo,
in welchem Zeitraum, nach einer erbrachten Leistung, darf bzw. kann ein Anwalt eine Rechnung seiner Dienstleistung stellen?
Gruß
Heinz
Bis zum Ende des Kalenderjahres + 3 Jahre
Und darüber hinaus. Die Verjährung ist nur eine Einrede, sie berechtigt den Schuldner, die Leistung zu verweigern, verbietet aber nicht dem Gläubiger, seinen Anspruch geltend zu machen.