Hänge seid längerer Zeit mit meinen Auto in Werkstatt rum.
Die Motortelektonikleuchte ging immer zwischen durch an.
Die Experten haben dann erst die hintere Lamda Sonde ausgewechselt,dann die vordere.
Bevor sie den Kat auswechseln wollten wechselten sie die Einspritzdüsen der Gasanlage aus.
Dies wie sie sagten immer auf Garantie.
Es scheint wohl so zu sein das Fahrzeug mittlerweile Tatsächlich aus der Garantie raus ist.
Ich habe aber keinen Schriftlichen Auftrag an die Werkstatt gegeben,weil wie gesagt immer von Garantie gesprochen worden ist.
1 Kann die Werkstatt jetzt den Betrag von 420,- Verlangen?
Muss ein Ausbildungsbetrieb der KFZ Innung Anschlossen sein?
Kann über die Schlichtungsstelle der Innung eventuell etwas erreicht werden auch dann wenn sie nicht angeschlossen.
Das Fahrzeug ist ein KIA Ceed mit Gasanlage. womit ich auch Ärger habe und sich die Frage aufwirft ob die Reparatur in Verbindung damit zu sehen ist.
Hat vorher auch mehr Gas verbraucht.
Für eure Ideen wäre ich Dankbar.
Wolfgang
a) Ohne schriftlichen Auftrag auch keine Rechnung.
b) Ein Ausbildungsbetrieb muß keiner Innung angehören, lediglich ein Ausbilder -in der Regel ein Meister- muß vorhanden sein
c) Die Schlichtungsstelle schlichtet nur, wenn der Betrieb einer Innung angehört. Es heißt ja: „Schlichtungsstelle der Kfz-Innung“
d) Wenn die Mängel während der Garantiezeit aufgetreten sind (ist das dokumentiert??? ), dann muss auch auf Garantie abgerechnet werden, wenn zwischenzeitlich die Garantie abgelaufen ist.
d) Merke: Aus diesem Grund würde ich keine Werkstatt aufsuchen, die der Kfz-Innung nicht angehört…
e) den Hersteller anschreiben, das Problem schildern, und darauf hinweisen, das die Mängel schon während der Garantiezeit angezeigt wurden. Genaue Daten angeben und Schaden genau schildern!
Das ist keine Rechtsberatung! Ich beschreibe nur, was ich für Erfahrungen in meiner fast 40jährigen Werkstatttätigkeit gesammelt habe.
MfG und viel Erfolg!