Rechnung Architekt

Hallo,

2 Peronen finden ein Haus, das Ihren Vorstellungen entspricht. Sie gehen zu dem Architekten und lassen sich auf Ihrem Grundstück das haus zeichnen. Es kommt zu keiner Unterschrift, lediglich zu 3 Treffen und 3 Entwürfen. Die Personen entschließen sich doch nicht zu bauen. Es kam lediglich zu den Treffen und den Zeichnungen.

Was darf der Architekt berechnen? Darf er den Personen 5.000 Euro in Rechnung stellen?

Hallo,

rein fiktiv für wie viel soll den gebaut werden?
Die Summe die auf der Rechnung stehen würde richtet sich nämlich nach der HOAI.

Aber rein fiktiv kann man auch davor erfragen was es kosten könnte und den Preis verhandeln, es darf halt nicht niedriger sein als die Mindessätze in der HOAI.

Gruß

http://www.hoai.de/online/HOAI_2009/HOAI_2009.php#32
Nun ja, 3 Entwürfe für ein Wohnhaus.
Ist sicherlich kein Schnäppchen, aber seine Chance damit durchzukommen schätze ich mal doch recht hoch ein.

vnA

Die Personen haben nie über Preise gesprochen. Der Architekt sagte, man rechne mit 1300 Euro pro m², die Wohnfläche sollte um die 200m2 sein. Aber die Zeichnungen passten noch längst nicht, er zeichnete immer zwischen 230 und 260m²…

Hallo !

erkläre doch mal den Widerspruch (für mich jedenfalls!).

Man findet ein Wohnhaus und lässt sich dann für das Grundstück Hausentwürfe zeichnen ?
Was denn nun ?

Umbauvorschläge für vorhandenes Haus oder Neubauentwürfe auf leerem Grundstück ?

Und wieso lässt man Entwürfe für 230 oder gar 260 m² zu,wenn man nur 200 m² haben will (und finanzieren kann)?
Die 200 m² können ja nicht so streng als Maximum formuliert gewesen sein,dass Archi bis zu 30% größere Wohnfläche plante ?

MfG
duck313

Du hast es Missverstanden.

DIe Personen haben ein Haus gefunden, was Ihren Vorstellungen entspricht. Der Architekt hatte es vor Jahren entworfen. Da die Personen ein Grundstück haben, möchten Sie in etwa das Haus (mit ein paar kleinen Änderungen) gezeichnet haben.
Es war immer die Rede von max. 200m2 Wohnfläche. Der Architekt machte daraus aber mal fix 260m2…

Hallo,

Alles merkwürdig. Mein Eindruck: Ihr habt einen Architekten mit Entwürfen beauftrag und wollt euch nun mit fadenscheinigen Gründen vor einer Bezahlung seiner Leistung drücken.

Gruß:
Manni

3 „Gefällt mir“

Manni, bevor man ätzende Unterstellungen von sich gibt, bitte den Text genau lesen.
Den Personen ist klar, dass sie etwas bezahlen müssen, auch, dass es nicht 1000 Euro kostet sondern mehr. Aber 5.000 Euro für 3 Treffen und nur kleinen Abänderungen, da er das Haus ja schon einmal gebaut hat, sind imho sehr sehr hoch.
Und man will sich definitiv nicht vor den Kosten drücken, den sie gehören nicht zu der Sparte „Schmarotzer“.

Hallo,

Was darf der Architekt berechnen?

Was er konkret und nachweisbar belegen kann. Auftragsklarheit…?

Darf er den Personen 5.000 Euro in Rechnung stellen?

Ja. Ob die Höhe gerechtfertigt ist, muss er dennoch schlüssig belegen. Sofern vorab kein Pauschalpreis oder Stundensätze vereinbart wurden.

Ich würde mal 2-3 TEUR (nach eurem Gutdünken) anbieten und dann irgendwo in der Mitte ein Treffen vereinbaren.

Franz

Hallo,

auf der Rechnung sollte eigentlich auch irgend was von HOAI stehen. Da sollten dann auch eine Schätzung der Baukosten stehen - die sollten halt die anvisierten 200m²*1.300€ nicht wesentlich überschreiten, das wäre imho der einzigste Ansatzpunkt hier was zu reduzieren.
Ansonsten gilt halt der Satz aus der HOAI - hier ist selbst das gesamte Honorar fällig, wenn jemand eine fertige Planung eines anderen Hauses so ohne weitere Änderung übernehmen will.

Grüße

Hallo

Was darf der Architekt berechnen? Darf er den Personen 5.000
Euro in Rechnung stellen?

Hallo

Was darf der Architekt berechnen? Darf er den Personen 5.000
Euro in Rechnung stellen?

Das hängt vom Umfang seiner Leistungen ab. Der BGH hat die Grundsatzentscheidung gefällt, dass Architekten „in der Regel entgeltlicht tätig werden“. Ob die 5000 Euro angemessen sind, weiß ich nicht, ich kenne ja die Rechnung nicht. Aber wenn man (zu Gunsten des Architekten) mal davon ausgeht, dass mit den Skizzen die Leistungsphasen I und II abgedeckt sind, dann gibt das 10 % des Gesamthonorars einer Vollarchitektur. Und die 10 x 5.000 = 50.000 Euro Honorar dafür entsprechen beim Mindestsatz in der Honorarzone II nach HOAI 2009 ca. 540 k€ anrechenbaren Kosten, und das sind im wesentlichen die reinen Baukosten sowie teilweise die Haustechnik. Wollte denn jemand 200 m² Wohn- und Nutzfläche zu je 2700 €/m² bauen? Und wenn nicht: Wie kommt der Architekt dann auf die Idee, mit den Entwürfen seine Leistung rechnungsreif erbracht zu haben? oder anders gefragt: Wieso sagt er nicht gleich, dass das ausgeguckte Haus viel größer ist, als die Kunden meinen?

Ich denke, da ist schon deutlicher Verhandlungsspielraum nach unten. :smile:

Gruß
smalbop

wenn man
(zu Gunsten des Architekten) mal davon ausgeht, dass mit den
Skizzen die Leistungsphasen I und II abgedeckt sind,

warum nicht auch phase III, entwurfsplanung? dann käme der online-rechner (http://www.bauer-software.de/?page=hoai.online) bei 1300€ mal 200m² = 260000€ auf ein Honorar von 5500€. dann stimmt die richtung nämlich.

immerhin gab es drei treffen, die pläne waren nur zu ändern und nicht komplett neu zu erstellen, da kann der fertige entwurf durchaus schon vorgelegen haben. darauf weist auch hin, dass wohl schon eine baukostenberechnung vorlag (nach der das projekt dann ja in die rundablage gewandert ist).

aber wie so oft hier: der fragesteller liefert möglichst nur die informationen, die zu einer ihm genehmen antwort führen.

MWSt nicht vergessen!

aber wie so oft hier: der fragesteller liefert möglichst nur
die informationen, die zu einer ihm genehmen antwort führen.

Danke für den unqualifizierten Beitrag. Es ist mein erstes haus, von daher weiß ich nicht, welche Info Du noch brauchst. Die Info, die ich angegeben habe, ist die, die ich habe, mehr nicht. Aber bei Bedarf rufe ich gerne den Architekten an um an mehr Details zu kommen.