Rechnung auch ohne Gewerbeschein stellen?

Zwei Personen - beide Fitnesstrainer: Person A macht es Hauptberuflich und ist selbstständig - Person B ist Auszubildender für einen anderen Beruf und macht es nebenberuflich als 400€ Job.

Person A möchte in den Urlaub und bittet Person B, ihn in einem anderen Studio zu vertrteten.

Person B verneint, da er als 400€ kraft denkt, er könne keine rechnung stellen…

Ersten: Stimmt das überhaupt oder könnte er eine Rechnung stellen, wenn sie einmalig wäre??

Person A und B gehen eine Abmachung ein: Person B vertritt A und Person A stellt die Rechnung und händigt B das Geld für die Vetretung aus.

Zweitens: Darf man das Problem so lösen ohne in Konflikt mit dem Gesetz zu kommen?

Person B vertritt die Stunden, Person A stellt die Rechnung, denkt aber nicht daran, das Geld an Person B aus zu händigen.

Restliche Frage: Hat Person B Rechte im Bezug auf das Geld für die gleistete Arbeit? Es handelt sich ja nur um eine mündliche Abmachung zwischen A und B.
Welche Möglichkeiten hat Person B nun an sein Geld zu kommen???
Könnte er selber eine Rechnung an das Studio stellen? Wie würde das Studio reagieren? Kann es die Rechnung ablehnen??
Was würde mit dem an Person A ausgezahltem Geld passieren?

Gibt es Fristen innerhalb derer die Rechnung gestellt werden muss(Vierteljahr, Halbesjahr, …)???

Ich hab im Netz dazu gelesen, dass man im Jahr bis zu 410e als Rechnung ohne Steuern ausstellen darf und dafür auch keinen Gewerbeschein machen muss. Ist das richtig???

Über eure Antworten freue ich mich schon jetzt!
Kara

Hallo,

wenn wegen einer Urlaubsvertretung eine solche Fülle von fiktiven Rechtsfragen auftreten, wäre die Frage angebracht, ob sich die Urlaubsvertretung lohnt, insbesondere dann, wenn man nicht sicher ist, sein Geld zu bekommen.
Wenn der Urlauber eine Vertretung braucht, warum zahlt er es dann nicht selber und kümmert sich dann darum, dass er dann zu seinem Geld kommt?

Schönen Tag noch.

Ich glaub da liegt ein Missverständnis vor?

Der Urlauber (=Person A) hat das Geld von dem Studio bekommen für die Stunden die die Vertretung(=Person B) geleistet hat, will aber das Geld nicht an Person B geben.

So ist in meinem beispiel auch die Abmachung:

Person B hat einen 400€ Job, ist nicht selbstständig und kann keine Rechnung stellen. Person A ist selbstständig und braucht eine Vertretung. Er bietet an, dass Geld in Rechnung zu stellen und an B zu geben, wenn B ihn vertritt!

Welche rechte hat B??? Was kann er nun noch tun??? Kann er einfach eine Rechnung an das Studio stellen?

Ich hab das irgendwo im Netz gelesen, man könne bis 410e auch ohne Gewerbeschein eine Rechnung stellen… Kommt dies für B in Betracht???

Hallo,

warum soll denn eine Person keine Rechnung schreiben können? In welchem Gesetz steht geschrieben, daß man ein Gewerbe anmelden muß, um eine Rechnung schreiben zu können? Nirgends! Jeder kann eine Rechnung schreiben, an wen auch immer.

Eine ganz andere Frage ist, ob man Umsatzsteuer ausweisen darf (und dann natürlich auch ans Finanzamt abführen muß) oder nicht. Und auch eine andere Frage ist, wie der Einzelne mit den Einnahmen in seiner Steuerklärung umgehen muß. Und noch eine Frage ist, wie hoch die Einnahmen sein können, bevor man ein Gewerbe anmelden muß.

Aber wegen der paar Piepen bei einer Urlaubsvertretung spielt das alles wohl keine Rolle.

Also sollte Person B die Rechnung ausstellen an den, mit dem sie die Abmachung getroffen hat. Sollte sie das Geld nicht erhalten, muß sie halt den ganz normalen Weg einschlagen wie jeder andere Gläubiger auch. Das bedeutet Mahnung --> gerichtlicher Mahnbescheid --> Klage. Einen Rechtsanwalt braucht man dafür nicht, und das Kostenrisiko ist auch relativ überschaubar und hängt natürlich von der Höhe der Forderung ab. Sollte es wirklich bis zur Klage kommen, muß man die Rechtmäßigkeit seiner Forderung natürlich auch beweisen können, sonst hat man schlechte Karten.

Viel Erfolg
Ebi

Servus,

die Rechnung wird an den gestellt, der den Auftrag gegeben hat und die Leistung empfangen hat. Das ist der Urlauber.

Ein stehendes Gewerbe ist mit dieser Urlaubsvertretung nicht begründet worden - wenn ein Bautischler für vierzehn Tage Urlaubsvertretung eines Selbständigen auf der Baustelle einer Talsperre eine Rechnung mit einem Tagessatz von 950 € schreibt, ist das nicht verboten.

Übrigens: Das Finanzamt interessiert sich überhaupt nicht dafür, ob ein Gewerbe angemeldet werden müsste oder nicht.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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Servus,

wirfst Du diese „hochkomplexen“ weiterführenden Fragen auf, um das arme Hascherl gänzlich zu verwirren?

Eine ganz andere Frage ist, ob man Umsatzsteuer ausweisen darf
(und dann natürlich auch ans Finanzamt abführen muß) oder
nicht.

Darf man, wenn man zur Regelbesteuerung optiert. Ist im gegebenen Fall aber Unsinn. Knicken.

Und auch eine andere Frage ist, wie der Einzelne mit
den Einnahmen in seiner Steuerklärung umgehen muß.

Er muß die Einkünfte erklären, falls sie (aus allen Einkunftsarten außer N-Einkünften) mehr als 410 € im Kalenderjahr ausmachen. Einigermaßen banal.

Und noch
eine Frage ist, wie hoch die Einnahmen sein können, bevor man
ein Gewerbe anmelden muß.

Völliger Unsinn. Ob ein stehendes Gewerbe begründet wird oder nicht, hängt überhaupt nicht von der Höhe der Einnahmen ab.

An der ganzen Kiste ist nur eine Frage, die bei der etwas verwuselten Darstellung des Sachverhaltes klärungsbedürftig ist:

Wer hat denn an wen welchen Auftrag erteilt?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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Person A hat Person B um die Vertretung gebeten, dass Studio weiß von der Abmachung und ist einverstanden.