Zwei Personen - beide Fitnesstrainer: Person A macht es Hauptberuflich und ist selbstständig - Person B ist Auszubildender für einen anderen Beruf und macht es nebenberuflich als 400€ Job.
Person A möchte in den Urlaub und bittet Person B, ihn in einem anderen Studio zu vertrteten.
Person B verneint, da er als 400€ kraft denkt, er könne keine rechnung stellen…
Ersten: Stimmt das überhaupt oder könnte er eine Rechnung stellen, wenn sie einmalig wäre??
Person A und B gehen eine Abmachung ein: Person B vertritt A und Person A stellt die Rechnung und händigt B das Geld für die Vetretung aus.
Zweitens: Darf man das Problem so lösen ohne in Konflikt mit dem Gesetz zu kommen?
Person B vertritt die Stunden, Person A stellt die Rechnung, denkt aber nicht daran, das Geld an Person B aus zu händigen.
Restliche Frage: Hat Person B Rechte im Bezug auf das Geld für die gleistete Arbeit? Es handelt sich ja nur um eine mündliche Abmachung zwischen A und B.
Welche Möglichkeiten hat Person B nun an sein Geld zu kommen???
Könnte er selber eine Rechnung an das Studio stellen? Wie würde das Studio reagieren? Kann es die Rechnung ablehnen??
Was würde mit dem an Person A ausgezahltem Geld passieren?
Gibt es Fristen innerhalb derer die Rechnung gestellt werden muss(Vierteljahr, Halbesjahr, …)???
Ich hab im Netz dazu gelesen, dass man im Jahr bis zu 410e als Rechnung ohne Steuern ausstellen darf und dafür auch keinen Gewerbeschein machen muss. Ist das richtig???
Über eure Antworten freue ich mich schon jetzt!
Kara