Rechnung auf andere Person ausgestellt

Hallo,
der Mieter eines Hauses mit 10 Mietwohnungen und 1 Privatwohnung (die des Vermieters) möchte sich im Keller eine Sauna mit Solarium einrichten. Der Vermieter stellt dem Mieter dazu einen Kellerraum (der leer stand)zur Verfügung. Die erforderlichen Umbauarbeiten (hauptsächlich Fliesenbeläge und Einbau einer Dusche) übernimmt der Vermieter.
Nachdem der Mieter Sauna und Solarium gekauft hat entscheidet man sich, daß der Vermieter alle Kosten übernimmt und Sauna und Solarium für alle Mieter ev. gegen Gebühr zugänglich sein sollen.
Sind die Kosten nach Abzug des Privatanteils steuerlich absetzbar?
Was ist mit den beiden Rechnungen für Sauna und Solarium, die ja auf den Namen des Mieters ausgestellt sind.

mfg
Franz

Hallo,

Sind die Kosten nach Abzug des Privatanteils steuerlich
absetzbar?

es sollten Aufzeichnungen über die tatsächliche Nutzung der Anlage geführt werden, damit der Privatanteil nachgewiesen werden kann

Was ist mit den beiden Rechnungen für Sauna und Solarium, die
ja auf den Namen des Mieters ausgestellt sind.

Wenn nachgewiesen werden kann, dass dem Mieter die Aufwendungen erstattet wurden, hätte ich keine Bedenken. Die gesamten Kosten stehen im Zusammenhang mit der Vermietungstätigkeit. Die Erläuterungen, wie alles sich entwickelt hat, sind in sich schlüssig, also glaubhaft.

Viele Grüße
C.