Guten Morgen,
wenn man freiberuflich ist, ist es für den Vorsteuerabzug notwendig, dass Eingangsrechnungen an das Unternehmen ausgestellt werden? Oder genügt die Privatperson als Rechnungsempfänger? Danke
mfg
Guten Morgen,
wenn man freiberuflich ist, ist es für den Vorsteuerabzug notwendig, dass Eingangsrechnungen an das Unternehmen ausgestellt werden? Oder genügt die Privatperson als Rechnungsempfänger? Danke
mfg
idr gibt es da keinen unterschied…
gruß inder
Es muss nur klar bzw. begründbar oder beweisbar sein,
dass die Ausgabe zum Gewerbe bzw. zur freiberuflichen Tätigkeit gehört.
Gruß JK