Rechnung aus der Schweiz nach Deutschland Dienstleistung über Internet

Hallo,
ich bin gerade dabei eine Rechnung als Selbstständiger in der Schweiz - ohne MwSt. Verpflichtung (100.000 CHF Umsatzgrenze noch nicht erreicht) - an einen Kunden in Deutschland zu schreiben.

Die Dienstleistung bestand darin ein Logo zu erstellen, welches ich ihm via Email zukommen lassen werde. Also keine Zollabwicklung notwendig.

Wie muss in diesem Fall die Rechnung aussehen. Könnte mir jemand von euch helfen, welche Punkte in der Rechnung unbedingt beachtet werden müssen?

Herzlichen Dank im Voraus!

keine Erfahrung. Das ist eine Frage für einen Steuerbewrater

Sorry, keinen Plan der aktuellen internationalen Bestimmungen.

Da habe ich leider keine Ahnung…sorry!

Hallo,

Name, Anschrift, Steuernummer des Leistungsgebers.

Außerdem: Art / Beschreibung der Leistung und Bankverbindung.

Hallo,
Leider kann ich ihnen dabei nicht weiterhelfen.

Gruß
monika61

Am besten fragst du mal in deinem Finanzamt nach. Bereich Prüfstellen.
Grundsätzlich muss auf ne RG dein Name, Steuernummer oder USt-ID-Nr, RG nummer und Datum, Bezeichnung deiner Leistung und Rg-Betrag.
Mehr kann ich jetzt leider nicht sagen.
Wie gesagt, frag mal im Finanzamt.

Sehr geehrter Y-quest,

die von Ihnen beschriebene Dienstleistung ist eine sonstige Leistung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes.

Die steuerrechtlichen Folgen ergeben sich aus dem Ort, an dem diese sonstigen Leistungen ausgeführt worden sind.

Dies wäre bei einer Leistung an einen anderen Unternehmer nach § 3a Abs. II UStG Deutschland und auch bei der Ausführung an einen privaten Kunden nach § 3a Abs. V UStG ebenfalls Deutschland.

Hierdurch verschiebt sich gemäß § 13 b Abs. I UStG die Steuerschuldnerschaft auf dem Leistungsempfänger, d. h. der Empfänger schuldet die Umsatzsteuer und kann sich bei der Vorliegen der Voraussetzung gleichzeitig die Vorsteuer abziehen.

Nun direkt zu Ihrer Frage:

In der Rechnung darf nur der Nettobetrag ohne Umsatzsteuer ausgewiesen werden.

Unter der Rechnung ist der Hinweis anzubringen, dass der Leistungsempfänger der Schuldner der Umsatzsteuer ist.

Sonstige Besonderheiten, wie eine extra Meldung oder einen Ausweis einer besonderen Nummer ist bei dieser Art des Umsatzes von einem Drittland (Schweiz) nach Deutschland nach deutschem Recht nicht erforderlich.

Bei Ausstellung der Rechnung mit Nettobetrag von einem Unternehmer aus der Schweiz für eine sonstige Leistung steht dem Unternehmer in Deutschland nach § 15 Abs I Nr. 4 UStG auch die Vorsteuer zu, sofern er selbst nicht steuerfreie Umsätze ausführt, z.B. als Arzt.

Ich möchte aber darauf hinweisen, dass es nach dem schweizerischen Recht, welches mir nicht bekannt ist, besondere Anforderungen geben kann.

Mit freundlichen Grüßen

G-B

Hallo Y_quest,
das muss nach schweizerischem Recht gemacht werden. Bitte jemanden aus der Schweiz fragen.
MfG
J. Wolf

Hallo,

Auf jeden fall muss drin stehen das es umsatzsteuerbefreit ist und das Krim Zoll notwendig ist.

Und dann die normalen Daten
Wie Rechnungsadresse, Firmenadresse, datum, Ort, was geleistet wurde, Rechnungssummen, kontodaten usw.

MfG
Michelle

Was genau ist dir an der Rechnungsstellung wichtig?

Dass du es selbst als Ausfuhr deklarieren kannst oder dein Kunde als Einfuhr? Sind ja die Rechtsbestimmungen zweier Länder betroffen…

Es ist zollrechtlich keine Einfuhr, da keine Ware. Ich verstehe nur nicht, was in diesem Fall sonst noch anders sein sollte als bei anderen Rechnungen ins Drittland?

Gruß,
floyd

Die Schweiz kennt erstmal WUST oder IchA in Höhe von xx%.

Fällt dein Fall unter „Kleingewerbe“ wegen der Betragslimitierung - gibt es das im Schweizer Recht?

Die Anforderungen für eine Handelsrechnung kann man Checklisten der Handelskammern entnehmen: wichtig ist Tag und Ort der Leistungserbringung.
Bei Waren wäre das ein Verbringungsnachweis (früher Ausfuhrnachweis wie Zollstempel oder WB je nach Ausfuhrart.

Wenn dein Geschäftsmodell auf Internet-Vertrieb basiert, musst du generell Sicherheit schaffen, damit du nicht WUST oder EUSt oder MWSt nachzahlen musst für die Prüfperiode.

Mach das wasserdicht von Beginn an,
wenn ich die „digitale Dienstleistung im grafischen Gewerbe“ richtig einschätze.

Gruß
DB