Rechnung aus der Schweiz nach Deutschland

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Rechnungsstellung als deutscher Freelancer, der momentan in der Schweiz lebt und in Deutschland keinen Wohnsitz hat. Als freier Mitarbeiter arbeite ich nebenher auf Stundenbasis für eine deutsche Firma.

Wie habe ich die Rechnungen zu stellen? Vertraglich wurde folgendes vereinbart:

Die in Deutschland auf seine leistungen anfallende Mehrwertsteuer wird direkt von
der Firma an die deutsche Steuerbehiirde bezahlt, da die Firma als
leistungsempfanger Steuerschuldner im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist und der
Mitarbeiter als leistungserbringer seinen Wohnsitz im Ausland hat. Der Mitarbeiter hat
in seinen Rechnungen die auf den jeweiligen Rechnungsbetrag anfallende
Mehrwertsteuer anzugeben und auf den Obergang der Steuerschuld auf die Firma
hinzuweisen.
Der Mitarbeiter fuhrt aile sonstigen eventuell anfallenden Steuern sowie Beitroge zur
Sozialversicherung selbst ab.

Kann mir jemand weiterhelfen. Ich bin auf diesem Gebiet leider noch etwas grün hinter den Ohren. Vielen Dank!

Hallo,
ui diesbezüglich kenne ich mich leider auch nicht aus.
Sorry
Gruss
Mel

Was in Deinem Vertrag festgehalten ist, bedeutet anscheinend, dass Dein
Auftraggeber auf die Zahlungen an Dich die deutsche Mehrwertsteuer aufschlägt,
diese aber nicht an Dich zahlt sondern lediglich in der eigenen
Umsatzsteuerberechnung als verauslagte Umsatzsteuer aufführt und dann direkt
an das FA in D abführt.
In Deinen Rechnungen musst Du daher darauf hinweisen, dass die Mehrwertsteuer
auf die Nettobeträge von dem Rechnungsempfänger laut Vertrag direkt an das FA
in D zu leisten ist und natürlich stellst Du dann auch nur den Nettobetrag in
Rechnung. Du kannst den Mehrwertsteuersatz und Betrag aber separat auf der
Rechnung ausweisen. Das gilt allerdings NUR für den Fall, dass diese
Handlungsweise geltendem Recht (D+CH) entspricht. Das kann ich allerdings nicht
bewerten. Vielleicht ist das sogar falsch und Du musst keine Deutsche
Mehrwertsteuer sondern die Schweizerische Mehrwertsteuer entrichten.
Das könnte im schlimmsten Fall bedeuten, dass Du eventuelle CH-Umsatzsteuern
hättest vereinnahmen und in der Schweiz abführen müssen. Denn veranlagt wird
man immer dort, wo man den Wohnsitz hat. Das gilt auch für Umsatzsteuern,
wobei hier entscheidend ist, auf welcher Seite der Grenze Du deine Leistung
erbringst.
Ein Steuerfachmann oder vielleicht auch die Kantonale Steuerbehörde kann Dir da
im Detail weiterhelfen.
Hier ein Link zur Eidgenössischen Steuerverwaltung mit einer Kontaktmöglichkeit:
http://www.estv.admin.ch/intsteuerrecht/aktuell/inde…

Deine Einkommensteuern und Sozialabgaben
(Rentenversicherung/Krankenversicherung/Arbeitslosenversicherung) sind - egal
ob Du in der Schweiz wohnst oder in D - sowieso aussen vor und Deine Sache, da
Du ja selbständig bist und der Auftraggeber nicht dein Arbeitgeber ist.

Hallo!
Leider übersteigt das auch mein Wissenspintenzial. Allein der Vertragstext ist schon sehr verwirrend.
Ich meine, ein Steuerberater kann Dir da besser helfen.
Gruß Nico

Guten Abend,

leider kann ich Ihre Frage nicht beantworten, da ich nicht in diesem Bereich in der Schweiz tätig bin.
Tut mir leid, dass ich nicht weiterhelfen kann.
Gruss GUJO

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Rechnungsstellung als deutscher
Freelancer, der momentan in der Schweiz lebt und in
Deutschland keinen Wohnsitz hat. Als freier Mitarbeiter
arbeite ich nebenher auf Stundenbasis für eine deutsche Firma.

Wie habe ich die Rechnungen zu stellen? Vertraglich wurde
folgendes vereinbart:

Die in Deutschland auf seine leistungen anfallende
Mehrwertsteuer wird direkt von
der Firma an die deutsche Steuerbehiirde bezahlt, da die Firma
als
leistungsempfanger Steuerschuldner im Sinne des
Umsatzsteuergesetzes ist und der
Mitarbeiter als leistungserbringer seinen Wohnsitz im Ausland
hat. Der Mitarbeiter hat
in seinen Rechnungen die auf den jeweiligen Rechnungsbetrag
anfallende
Mehrwertsteuer anzugeben und auf den Obergang der Steuerschuld
auf die Firma
hinzuweisen.
Der Mitarbeiter fuhrt aile sonstigen eventuell anfallenden
Steuern sowie Beitroge zur
Sozialversicherung selbst ab.

Kann mir jemand weiterhelfen. Ich bin auf diesem Gebiet leider
noch etwas grün hinter den Ohren. Vielen Dank!

Hallo! Mit diesem Fall kenne ich mich leider nicht aus. Ich verstehe den Text so, dass eine Rechnung gestellt wird
Leistung a) Preis a) (netto)
Leistung b) Preis b) (netto)
Gesamt a)b) Preis a)b) Gesamt (netto)
MWSt 19% c) 19% von Preis a)b)
Total a)b)+c) Preis a)b)c) (brutto)

Ergänzen würde ich einen Satz mit etwa diesem Inhalt (fordert der Vertrag ja auch)
„Die Arbeitsleistung wurde im Ausland erbracht, die in dieser Rechnung aufgeführte Mehrwertsteuer wird gemäss Vereinbarung aus Vertrag XY nicht vom Rechnungssteller abgeführt; die Steuerschuld geht Steuerschuld geht über auf die Firma ZZ.“

Keine Garantie dass das so stimmt, ich kenne das Problem selber nicht. Für Hilfe zur Selbsthilfe lässt sich hier vielleicht etwas Schlaues finden…:

http://www.swiss-tax.ch/
http://www.hallo-schweiz.ch/CH_18_zulange.htm

Gutes Gelingen!

Hallo Mtron

Ich kenne mich auf diesem Gebiet nicht aus, war immer Angestellter.
Aus deinem Vertrag wurde mir nicht klar, ob du die Schweizer oder deutsche MWSt auf die Rechnungen setzen musst (-> bei deiner Firma nachfragen). Vielleicht kann dir die Steuerverwaltung deiner Wohnsitzgemeinde in der Schweiz weiterhelfen?
Zu den Sozialabgabe würde ich bei der Ausgleichskasse deines Kantons nachfragen.

Viel Glück & Gruss
Jonathan

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Rechnungsstellung als deutscher
Freelancer, der momentan in der Schweiz lebt und in
Deutschland keinen Wohnsitz hat. Als freier Mitarbeiter
arbeite ich nebenher auf Stundenbasis für eine deutsche Firma.

Wo arbeiten Sie?

  1. In der Schweiz, dann sollte auch das Schweizer Kantonalrecht gelten. Deutsche Firmen können auf schweizer Boden das Kontonalrecht nicht unterlaufen
    und sich auf diese Weise Sozialversicherungen etc. sparen.
  2. In Deutschland trotz Wohnort in der Schweiz,
    dann gilt deutsches Recht nach Vertrag s.o.

Wie habe ich die Rechnungen zu stellen? Vertraglich wurde
folgendes vereinbart:

Arbeiten Sie in Deutschland, wohnen in der Schweiz?

Die in Deutschland auf seine leistungen anfallende
Mehrwertsteuer wird direkt von
der Firma an die deutsche Steuerbehiirde bezahlt, da die Firma
als
leistungsempfanger Steuerschuldner im Sinne des
Umsatzsteuergesetzes ist und der
Mitarbeiter als leistungserbringer seinen Wohnsitz im Ausland
hat. Der Mitarbeiter hat
in seinen Rechnungen die auf den jeweiligen Rechnungsbetrag
anfallende
Mehrwertsteuer anzugeben und auf den Obergang der Steuerschuld
auf die Firma
hinzuweisen.
Der Mitarbeiter fuhrt aile sonstigen eventuell anfallenden
Steuern sowie Beitroge zur
Sozialversicherung selbst ab.

Soetwas gibt es nur in Deutschland, nach deutschem Recht (ich meine eher Unrecht, was solls)

Kann mir jemand weiterhelfen. Ich bin auf diesem Gebiet leider
noch etwas grün hinter den Ohren. Vielen Dank!

Bitte unbedingt vorsichtig sein und in der Schweiz
an der Behörde AVS Rente o.ähnliches nachfragen.
Ansonsten riskieren sie Strafen durch das Kanton.

Es grüßt herzlich
susscharp

Hallo Mtron,

leider kann ich an der Stelle nicht weiterhelfen.

Ehrlich gesagt weiß ich auch nicht, wie ich für diesen Sachverhalt als Experte ausgewählt werden konnte ;-(

Trotzdem viel Erfolg auf der Suche nach einer passenden Antwort.

Gruß
Uwe

Hi, bei mir ist es ähnlich (Deutscher in der Schweiz). Vielleicht können wir uns austauschen?

Guten Tag,