Hallo zusammen,
habe folgendes Problem:
mein Mann ist selbständiger Handwerker und war im letzten Jahr (2010) als Kleinunternehmer tätig, sodass er Rechnungen ohne ausgew. MwSt. ausgestellt hat. Dieses Jahr ist er jedoch aufgrund des Umsatzes Umsatzsteuer pflichtig und muss Rechnungen dementsprechend (mit aus. MwSt.) ausstellen. Das Problem liegt jedoch darin, dass er im Dezember letzten Jahres eine Vorkonto Rechnung ausgestellt hatte (also für das Material), die auch gezahlt wurde und sollte im Anschluss mit dem Auftrag anfangen und hierzu auch eine Rechnung (lediglich für die Dienstleistung also nur Lohnkosten) ausstellen. Aufgrund des Wetters konnte aber der Auftrag nicht ausgeführt werden, sodass er erst in diesem Monat (März) ausgeführt wird. Mein Mann hat aber dem Auftraggeber bereits einen Kostenvoranschlag im letzten Jahr gemacht, der keine MwSt. enthält… Wie soll er jetzt vorgehen: darf er denn eine Rechnung trotzdem in diesem Jahr ohne MwSt. ausstellen, da er schon den Auftrag im letzten Jahr bekommen hat? Oder darf er das nicht, da er die Arbeiten in diesem Jahr ausgeführt hat und auch Umsatzsteuer pflichtig ist. Dann würde er quasi, um sich an den Kostenvoranschlag zu halten, viel weniger verdienen…
Vielen Dank im Voraus
Evelyn