Rechnung aus Niederlanden

Hallo zusammen,

ich habe mit meiner Familie Urlaub in Holland gemacht. Wir haben einen Bungalow gemietet.

In einer der Türen war eine Macke. Wir mussten bei Anreise keine Mängelliste o.ä. ausfüllen und es gab auch keine Abnahme.

Jetzt bekommt mein Vater auf einmal eine Rechnung für eine neue Tür! Wir haben vor Ort bei der Abreise unsere Kaution zurück erhalten.

Muss man diese Rechnung überhaupt bezahlen? Es dürfte für die Holländer doch ziemlich kompliziert werden, diese Rechnung einzuklagen, oder?

Gruß
David

Hi,

diese Rechtsfrage stellst Du besser im Rechtsbrett, allerdings unter Beachtung der dortigen Regeln (Frage nur in der dritten Person stellen).

Grundsätzlich bin ich der Meinung dass die Tür dann bezahlt werden müsste, wenn Sie von Euch beschädigt wurde. Wenn nicht, dann nicht :wink:

bye
Rolf