Unternehmen X mit Sitz in Deutschland möchte einen kleinen
Film über eine Person in Frankreich gedreht haben. Unternehmen
X beauftragt Person B diesen Film zu erstellen.
X (DE) schließt mit B (DE) einen Vertrag: „Erbringe mir eine Leistung (Film) gegen Geld.“
Person B sucht
sich Person A, die Ihr dabei als Tonmann helfen soll.
B (DE) schließt mit A (XX - wohl auc DE) einen Vertrag: Erbringe mir eine Leistung (Unterstützung) gegen Geld."
Die Rechnung für die Hilfe als Tonmann stellt Person A Person
B in Rechnung,
Vertrag also erfüllt. Leistung gegen Geld.
da Person B den Auftrag von Unternehmen X
bekommen hatte.
Nein, sondern da B mit A einen Vertrag hatte.
Da es vor Ort ein Problem mit der Bezahlung
des Mietwagens gab, die Unternehmen X eigentlich von
Deutschland aus zahlen wollte, hat Person A den Betrag mit
seiner Kreditkarte ausgelegt.
B (DE) hat einen Vertrag mit dem Vermieter (FR): „Leih mir ein Auto gegen Geld.“
A hat das bezahlt, weil B kein Geld dabei hatte.
Nun möchte Unternehmen X die Kosten für den Mietwagen Person A
zurückerstatten.
X möchte A das Geld, welches aber von B geschuldet wird, an A zahlen.
Wie kann Perron A nun konkret damit umgehen?
A nimmt das Geld und geht leise pfeifend davon. Er hat es ja nur ausgelegt, also war es ein durchlaufender Posten für ihn.
Das Unternehmen X
schlägt Person A vor den Betrag 1:1 ohne Steuer weiterzugeben.
Ist das möglich?
Richtig, zwischen X und A bestand keine Leistungsbeziehung.
B schuldet nun also dem X das Geld für den Mietwagen. Wenn er das mit seinem Honorar aufrechnet, kann er das tun. Die Steuer für sein Honorar an X wird aber doch fällig.
B kann die Vorsteuer aus der Leistung des A ziehen. Die Aufwendungen für den Mietwagen sind incl. TVA Aufwand des A.