Rechnung ausland

Hallo zusammen!
hurra!, ich habe jetzt einige sachen verkauft! aber in norwegen…
weiss jemanden wie ich ein rechnung für sachen die im ausland verkauft geworden ist, schreibe? ich habe also:
-norwegisches bankkonto
-deutsches steuernummer
-deutschen kleinunternehmen
-norwegische kundinnen…

verwirrend…

kann jemanden helfen?

Salut Jeanette,

weiss jemanden wie ich ein rechnung für sachen die im ausland
verkauft geworden ist, schreibe?

Grundsätzlich fängt man mit zwei Fragen an: (1) Lieferung oder sonstige Leistung? - Die ist schon beantwortet, es geht um eine Lieferung (2) Gemeinschaftsgebiet oder Drittland (nicht EU)? Hier gilt für Norwegen: Es gehört zwar zu Europa, aber nicht zur EU. Also Drittlandsgebiet.

Wir haben also eine Ausfuhrlieferung, die gem. § 4 Nr. 1 UStG umsatzsteuerfrei ist: Unabhängig von der Kleinunternehmerbesteuerung des Lieferanten. Dazu gehört, dass man den Nachweis der Ausfuhr (Bescheinigung der Spedition, Internationale Paketkarte, sonst ein geeignetes Dokument) zusammen mit der Rechnung aufhebt.

Zur Rechnung gehört:

Eigene Adresse
Adresse des Empfängers
Datum der Rechnung
Datum der Lieferung
Gelieferter Gegenstand
Preis
Lieferbedingungen
Vermerk über USt-Befreiung gem. § 4 Nr. 1 UStG

und, falls der Ursprung der Ware Deutschland ist, eine Erklärung über den Ursprung der Ware für den Präferenzverkehr mit EFTA-Ländern:

http://www.zoll.de/e0_downloads/f0_dont_show/anhang_…

Dann kommt die Ausfuhranmeldung für den Zoll:

Wenn der Wert der Sendung 1.000 € nicht überschreitet, kann man eine vereinfachte Ausfuhranmeldung mit der Paketkarte machen („CN 23“).

Sonst braucht man eine Ausfuhranmeldung mit dem Einheitspapier:

http://www.ihk-nordwestfalen.de/dokumente_zoll/Ausfu…

Und wenn der Wert 3.000 € überschreitet, darf man die Ware erst in Bewegung setzen, wenn man die Ausfuhr beim örtlich zuständigen Zollamt angemeldet hat. Bei darunter liegenden Werten genügt es, die Ausfuhranmeldung mit der Sendung mitzugeben.

Ein Blatt der Anmeldung kommt dann bestätigt zurück, wenn die Ware das deutsche Zollgebiet verlassen hat, und muss mit der Rechnung aufbewahrt werden.

Das wichtigste, was man dafür wissen muss, ist der TARIC-Code für die Ware. Man findet ihn hier:

http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/cgi-bin/tar…

unter „blättern“.

Raucht der Kopf schon?

Das macht nichts - viele Speditionen erledigen die Ausfuhrformalitäten gegen eine Gebühr, die gar nicht so hoch ist. Wenn man allerdings regelmäßig ausführt, sollte man sich selber mit dem Thema beschäftigen.

Schöne Grüße - Bonne chance!

MM

kein versand…
oioi, das war viel zu viel… hehe… die waren ist schon geliefert(persönlich übergegeben), es handelt sich um klamotten die in einer laden in norwegen auf kommission verkauft geworden sind.
meine frage handelt sich mehr um die steuernummer und so was… also, ich habe eine deutsche steuernummer, und wie wird es denn registriert, muss ich was vor der nummer schreiben, um zu klarmachen das es von deutschland ist? ehh… eigentlich habe ich gar keine ahnung wie ich eine steuernummer benutze und wofür es ist…

aber vielleicht ist es einfach so; ich schreibe meine name, steuernummer, die artikkeln und der preis auf uns schickt es hin, und dann weiss die die es bezahlen sollte, was man damit tut?

hmmmhm… danke für deine antwort!!

Servus,

damit:

die ware ist schon geliefert(persönlich übergegeben)

entstehen verschiedene Fragen, die das ganze nicht einfacher machen.

Eine Umsatzsteuerbefreiung kommt nicht mehr in Frage, weil die Ausfuhr nicht nachgewiesen werden kann.

Ort der Lieferung an den Inhaber des Ladens ist Deutschland: Kommissionsgeschäfte werden umsatzsteuerlich als zwei getrennte Vorgänge - Lieferung des Kommittenten an den Kommissionär, und Lieferung durch den Kommissionär an den Endkunden - betrachtet.

Es ist also eine Rechnung an den Kommmittenten über die Lieferung der Ware zu stellen:

(Muster)

Adresse des Kommissionärs
(Steuernummer des Kommissionärs)

An

Adresse des Kommittenten

Rechnung Nummer 123456, Datum 15.11.2006

Für Lieferung von Artikel XY am (Datum des Verkaufs durch den Kommissionär): Preis NN

Auf dieser Rechnung ist wegen Kleinunternehmerbesteuerung gem. § 19 Abs 1 UStG keine USt ausgewiesen.

Lieferung durch Übergabe am NN.NN.2006 in Kommission.

Ich bitte um Überweisung des Betrages auf Konto (IBAN) XXXXXXXXXXXXXXXXXX bei (Name der Bank) (BIC) z.B. GENODEFF etc.

(Muster Ende)

Das Problem mit der Einfuhr von Handelsware nach Norwegen am Zoll vorbei lass ich mal weg, Norwegisches Zollrecht kenne ich nicht. Ich vermute, dass das Problem jetzt (falls es aufgedeckt wird) bei dem Inhaber des Ladens liegt, der die schwarz importierte Ware in Verkehr bringt.

meine frage handelt sich mehr um die steuernummer und so was…
also, ich habe eine deutsche steuernummer

Die muss auf die Rechnung.

denn registriert, muss ich was vor der nummer schreiben, um zu
klarmachen das es von deutschland ist?

Nein; die Adresse genügt: An der deutschen Adresse kann man sehen, was notwendig ist. Die Steuernummer soll so wiedergegeben werden, wie sie ist, damit sie nicht mit einer USt-Identifikationsnummer verwechselt werden kann.

ehh… eigentlich habe
ich gar keine ahnung wie ich eine steuernummer benutze und
wofür es ist…

Das ist im Prinzip das gleiche wie SIREN und SIRET, die Du aus Deiner vermutlichen Heimat kennst: Jeder legal aktive Unternehmer in D hat eine Steuernummer, und anhand der Steuernummer kann ihn der Fiskus jederzeit identifizieren.

Die Steuernummer ist hauptsächlich die „Visitenkarte“ des Steuerpflichtigen beim Fiskus. Ihre Angabe auf der Rechnung dient dazu, dass festgestellt werden kann, ob Umsatzsteuer, die auf einer Seite abgezogen worden ist, auf der anderen Seite bezahlt wurde. Beim Kleinunternehmer, wo keine USt abgezogen oder bezahlt wird, dient sie nur der Überprüfung, ob der Kleinunternehmer auch ein Kleinunternehmer ist oder bloß USt „sparen“ will.

Schöne Grüße!
(Hoffentlich lässt Dich der Zoll der wilden Nordleute in Frieden…)

MM

wow, danke SEHR!