Rechnung ausstellen + Umsatzsteuer auf Reisekosten

Hallo,

wenn ich Rechnunge ausstelle berechne ich die Umsatzsteuer dazu. Wenn ich nun die Reisekosten von meinem Auftraggeber erstattet bekomme, weiss ich nicht ob ich darauf noch die Umsatzsteuer berechnen soll/darf.
Eigentlich kann ich doch auf Bahntickets nicht noch 16% Umsatzsteuer daraufschlagen, oder?
Aber wie gebe ich das nun auf der Rechnung an? Etwa so:

Summe der Vergütung: 100,00 Euro
Summe Umsatzsteuer 16,00 Euro
Reisekosten: 50,00 Euro
__________________________________________
Gesamtsumme: 166,00 Euro ???

Vielen Dank im Voraus,

Stewie

Hallo Stewie,

wenn ich Rechnungen ausstelle berechne ich die Umsatzsteuer
dazu. Wenn ich nun die Reisekosten von meinem Auftraggeber
erstattet bekomme, weiss ich nicht ob ich darauf noch die
Umsatzsteuer berechnen soll/darf.
Eigentlich kann ich doch auf Bahntickets nicht noch 16%
Umsatzsteuer daraufschlagen, oder?

Ich nehme an, Du arbeitest im Rahmen eines Werkvertrages, als
Consultant, Freelancer, Subunternehmer oder dergleichen.

Deine Reisekosten sind ein variabler Bestandteil Deines
Honorars; grundsätzlich könntest Du auch
Schuhsohlenabnutzungspauschalen, Twixgeld oder ähnliches
vereinbaren. Deine Reisekosten sind umsatzsteuerlich kein
durchlaufender Posten, weil Du sie nicht im Namen und auf
Rechnung Deines Auftraggebers verauslagst. Es gilt in dem von
Dir zitierten Fall auch kein besonderer USt-Satz (z.B. 7% für
Beförderungsleistungen im Nahverkehr, Steuerbefreiung für
Umsätze der Deutschen Post AG usw.), weil Du gegenüber Deinem
Auftraggeber nicht die genannten Leistungen erbringst, sondern
Deine Reisekosten wirtschaftlich unselbständiger Bestandteil der
Leistung sind, die Du ausführst.

Also: Wenn die Hauptleistung zum vollen USt-Satz steuerpflichtig
ist, dann sind dies auch die fakturierten Reisekosten.

Aber: Unter Kaufleuten wird „netto“ gesprochen und verhandelt.
Wenn also nicht präzise vereinbart ist, wie Du die Reisekosten
fakturieren kannst/sollst, geht es bei Reisekosten mit
abziehbarer Vorsteuer (z.B. Flugzeug, Bahn) um den jeweiligen
Nettobetrag - die Vorsteuer ist, seltener Fall, bei Bahntickets immer
abziehbar, wenn er ausgewiesen ist, auch wenn es sich nicht um
Kleinbetragsrechnungen handelt und nicht alle Angaben, die
regelmäßig zu einer Rechnung gehören, draufstehen. Bedeutet: Zu
fakturieren ist der Preis der Fahrkarte geteilt durch 1,07 (im
Fall Nahverkehr) oder durch 1,16 (im Fall Fernverkehr).

Auf Deiner Rechnung stellst Du zuerst die ganze Latte der
Einzelpositionen dar, ziehst eine Zwischensumme „Nettoentgelt“
und rechnest auf diese Zwischensumme in einem Betrag 16%
Umsatzsteuer (unter der Annahme, dass Du keine steuerbefreiten
oder nicht steuerbaren oder zu 7% steuerpflichtigen Leistungen
erbringst):

(In diesem Beispiel hast Du im Reisezentrum 175 Euro bezahlt)

Honorar zwei Manntage à 600 Euro 1.200,00 EUR
Reisekosten DBAG 150,86 EUR

Nettoentgelt 1.350,86 EUR
Umsatzsteuer 16% 216,14 EUR

Total 1.567,00 EUR

Wichtig: Die Originale der Tickets bleiben, anders als beim
Arbeitnehmer, bei Dir. Dein Auftraggeber nimmt den
Vorsteuerabzug aus Deiner Rechnung vor, nicht aus den
Eisenbahnfahrkarten. Die braucht er bloß in Kopie zum Nachweis
Deines Ansatzes. Du selber brauchst aber die Originale für
Deinen eigenen Vorsteuerabzug.

Schöne Grüße

MM