Ich will demnächst meine „alte“ Digicam bei ebay verkaufen. Ich habe sie im November 2003 gekauft. Damit hat sie ja noch Gewährleistung, oder?
Ist es sinnvoll, die Rechnung und damit die Garantiekarte beizulegen? Oder ist die Zeit abgelaufen? Oder kann irgendwas auf mich zurückfallen, falls die Gewährleistung in Anspruch genommen wird (war Barzahlung, steht kein Name auf der Rechnung)?
Gegenfrage: Was willst du noch mit der Rechnung, wenn du die
Kamera garnicht mehr hast?
Hallo!
Ich würde die Rechnung bei Verkauf der Kamera ohne diese natürlich wegschmeißen.
Meine Frage ging dahin, ob es überhaupt etwas bringt, die Rechnung beizulegen, quasi ob es vor zwei Jahren auch schon die Sache mit der Gewährleistung gab. Anscheinend ist dem so, weshalb ich die Kamera jetzt mit Rechnung online gestellt habe.
Auf jeden Fall
Ich würde sie beilegen, da sie auf jeden Fall den Wert der Kamera erhöht. In diesem Fall hier halt die Garantie, ausserdem kann eine Rechnung auch danach nach nützlich sein, wenn der Hersteller evtl. noch etwas aus Kulanz repariert.
Die Rechnung kannst Du dann natürlich auch bei der Auktion erwähnen, schaden kann es nicht.
Der einzige Nachteil wäre, dass sich der Ersteigerer evtl. über seinen gebotenen Betrag ärgert, wenn er den Originalpreis kennt, aber damit muss man bei ebay halt immer leben.
Der einzige Nachteil wäre, dass sich der Ersteigerer evtl.
über seinen gebotenen Betrag ärgert, wenn er den Originalpreis
kennt, aber damit muss man bei ebay halt immer leben.
Das denke ich, wird nicht passieren. Das Modell geht bei ebay mit allem Zubehör für 50% meines Preises ohne Zubehör von vor zwei Jahren raus. Bin trotzdem gespannt. Geld für ein neues Objektiv sollte schon drin sein ;o)