Rechnung bezahlen nach unvollständiger Reparatur ?

Hallo,
gestetzt den Fall, man würde in eine Werkstätte drei Geräte zur Reparatur einsenden.
Die ersten beiden Geräte sollen repariert werden, das dritte nur auf Reparaturfähigkeit geprüft werden.

Nach ein paar Wochen bekommt man ein Paket mit den drei Teilen und einer saftigen Rechnung zurück.
Das erste Gerät ist zur Zufriedenheit repariert worden, Rechnungsstellung gerechtfertigt.  
Das zweite Gerät kam kaputter zurück als man es eingesendet hatte mit der beigelegten Erklärung, sie konnten es nicht reparieren und man solle es zum Hersteller zwecks Reparatur einsenden Zu diesem gab es ein beigelegtes Ersatzteil ebenfalls eine Rechnungsstellung über den gesamten Reparaturversuch.
Die Prüfung des dritten Gerätes ergab eine Reparaturunfähigkeit, aber ebenfalls eine gefühlt zu hohe Rechnungsstellung.
In diesem Falle steht der Kunde wohl ganz schön blöd da, bekommt nur ein sTeil repariert zurück und soll für alle drei Reparaturkosten bezahlen.
Der Kunde zahlt den gerechtfertigten Rechnungsanteil zur Reparatur des ersten Gerätes und schreibt der Werkstätte dazu eine Mitteilung. Daraufhin wird nun aber der Kunde ständig vom Wekstättenleiter telefonisch bedrängt, die Rechnung vollständig zu bezahlen. Dieser sieht es als gerechtfertigt an, für die nicht erfolgreiche Reparatur eine Bezahlung zu verlangen. Gleichfalls erklärte mir der Werkstättenleiter, wie hoch der Prüfaufwand des dritten Gerätes gewesen sein soll (seine Schilderungen sind bei etwas technischem Verständnis  nicht glaubhaft).
Ist es ratsam, wenn der Kunde den Streit vermeidet und die Rechnung vollständig bezahlt ?

Vielen Dank
L.

Hallo,

die Frage ist,wie lautete der Reperaturauftrag genau ???

Gerät reparieren oder Pkw TÜV-Bereit machen sind zum B. Blanko-Aufträge ,wo die Werkstatt nach „Herzenslust“ rumwerkeln kann.

Man sollte Reperaturaufträge möglichst immer genau abfassen,zum B.

  • Sendersuchlauf funktioniert nicht

  • Waschmaschine Programm X hört bereits beim 2.Schleudergang auf

  • Pkw nimmt im 3.Gang kein Gas an und ruckelt

usw.

Guten Abend,

wir nehmen an, dass der Kunde die Auftragsteile präzise schriftlich formuliert hat:
Gerät-1 und -2 spezielle Baugruppe tauschen, Gerät-3 nur auf Reparierbarkeit prüfen (sehr alter Gerätetyp).
Der Kunde hat ein gutes technisches Verständnis, weshalb er den Reparaturauftrag genau formulieren kann, leider keine Zeit , es selbst zu tun. Nun bekommt der Kunde aber eine Reparaturrechnung, für die er sich Gerät-1 und -2 fast hätte neu kaufen können. Nur Gerät-1 ist repariert, Gerät-2 ist kaputter als vorher und Gerät-3 genoss eine teure Sichtprüfung.
So oder ähnlich kann es vielen ergehen, die Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

Vielen Dank
L.