Hallo,
gestetzt den Fall, man würde in eine Werkstätte drei Geräte zur Reparatur einsenden.
Die ersten beiden Geräte sollen repariert werden, das dritte nur auf Reparaturfähigkeit geprüft werden.
Nach ein paar Wochen bekommt man ein Paket mit den drei Teilen und einer saftigen Rechnung zurück.
Das erste Gerät ist zur Zufriedenheit repariert worden, Rechnungsstellung gerechtfertigt.
Das zweite Gerät kam kaputter zurück als man es eingesendet hatte mit der beigelegten Erklärung, sie konnten es nicht reparieren und man solle es zum Hersteller zwecks Reparatur einsenden Zu diesem gab es ein beigelegtes Ersatzteil ebenfalls eine Rechnungsstellung über den gesamten Reparaturversuch.
Die Prüfung des dritten Gerätes ergab eine Reparaturunfähigkeit, aber ebenfalls eine gefühlt zu hohe Rechnungsstellung.
In diesem Falle steht der Kunde wohl ganz schön blöd da, bekommt nur ein sTeil repariert zurück und soll für alle drei Reparaturkosten bezahlen.
Der Kunde zahlt den gerechtfertigten Rechnungsanteil zur Reparatur des ersten Gerätes und schreibt der Werkstätte dazu eine Mitteilung. Daraufhin wird nun aber der Kunde ständig vom Wekstättenleiter telefonisch bedrängt, die Rechnung vollständig zu bezahlen. Dieser sieht es als gerechtfertigt an, für die nicht erfolgreiche Reparatur eine Bezahlung zu verlangen. Gleichfalls erklärte mir der Werkstättenleiter, wie hoch der Prüfaufwand des dritten Gerätes gewesen sein soll (seine Schilderungen sind bei etwas technischem Verständnis nicht glaubhaft).
Ist es ratsam, wenn der Kunde den Streit vermeidet und die Rechnung vollständig bezahlt ?
…
Vielen Dank
L.