Rechnung der gesetzl. KK nach über zwei Jahren

Hallo zusammen,

angenommen eine Person X war vom 09.01. - 11.01.2014 im Krankenhaus.
Nun erhält diese Person heuten einen Brief von der Krankenkasse über 30€ Zuzahlung. Zunächst ist für Person X gar nicht nachvollziehbar worum es sich handelt, da nicht weiter erwähnt. Es werden aber die 10€/ Kalendertag Zuzahlung sein.
Der Brief geschrieben vom 04.07.2016.

Ist das rechtens nach über zwei Jahren eine Rechnung zu stellen? Gibt es da eine Verjährungsfrist?

Vielen Dank!

Warum eigentlich? Wollen sie ihre Krankenkasse um ihr Geld bringen? Sie haben doch im Krankenhaus gelegen oder nicht?

Was ist nur mit der Moral schiefgelaufen in diesem Land?!

regelmäßige verjährungsfrist beträgt 3 jahre und beginnt am ende des jahres zu laufen, in dem der anspruch entstanden ist. wäre in deinem fall also ende 2017.

pw:
alte rechnungen zahle ich grundsätzlich nicht.
und neue?
da warte ich, bis sie alt sind.

schönes leben noch. ich hoffe du kommst auch noch irgendwann dahinter, dass es ganz schön blöd ist, wenn man sein geld nicht bekommt.

Aber nicht in diesem Fall weil es unter das Sozialrecht fällt und da beträgt die Verjährungsfrist sogar 4 Jahre ramses90

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Ich habe um eine rechtliche Bewertung gebeten, nicht um die Bewertung meiner oder der Moral von irgendwem.

Natürlich zahle ich meine Rechnungen. Und ich zahle in der Regel auch zeitnah nach Rechnungserhalt und gehöre nicht zu denen die bis kurz vor Schicht im Schacht warten.

Allerdings erwarte ich auch, dass ich Rechnungen über Leistungen zeitnahe erhalte. …und nicht erst weit über zwei Jahre später und plötzlich aus heiterem Himmel wenn man längst nicht mehr daran denkt. Zumal ich mich damals kurz nach dem Aufenthalt nach der Rechnung erkundigt habe bei der kk und damals hatte man mir gesagt, dass es Krankenhäuser gäbe, mit denen es entsprechende Verträge gäbe und es daher wohl richtig sei, dass ich keine Rechnung bekomme.
Und da werde ich auch zickig und erkundige mich nach sowas wie Verjährungsfristen.

Und da ich hier offensichtlich keine Handhabe habe, werde ich natürlich auch diese Rechnung begleichen.

Schönen Tag noch

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Hallo,

Danke für die Info über das verjähren.

Aber btw: Seit wann wird man denn hier moralisch so bewertet wenn man eine Rechtsfrage stellt?

Zur Info:
Ich zahle meine Rechnungen und zwar alle die berechtigt sind. Das heißt aber nicht, dass ich alles zahle ohne es einmal zu hinterfragen.
Und ich finde es an dieser Stelle einfach daneben, dass die Kk sich über zwei Jahre Zeit lässt die Rechnung zu stellen, es für die Person die die Rechnung erhält, gar nicht klar ist wofür die Rechnung ist und dann auch noch ne Zahlungsfrist von 30 Tagen setzt.
Mich trifft es nicht so, aber Leute die von einem kleinen Einkommen leben könnte so eine Zahlung aus heitern
Himmel ganz schön aus dem Konzept bringen.

Schönen Abend noch

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Danke für diese sachliche Antwort

Würde doch aber nichts daran ändern, dass sie korrekt ist. Es wurde eine Leistung beansprucht. Nun hatte man eben einen kostenlosen Kredit bis der KK einfiel, dass man in Rechnung zu stellen. Selber schuld, wenn die das so machen. Bei anderen KK zahlt das Mitglied direkt ans Krankenhaus. Aber auch die brauchen schonmal eine Weile. Ist doch auch gar kein Problem. Weiß doch jeder, wie das mit den Zuzahlungen läuft. Davon kann nun im Jahr 2016niemand wirklich ernsthaft überrascht sein. Wer knapp bei Kasse ist, kann sich mit seiner KK in Verbindung setzen. Möglicherweise ist die Belastungsgrenze dadurch überschritten. Oder man bekommt eine Stundung

Grüße

Hallo,

Wer ohne Fehler ist, der werfe den ersten Stein. Auch in KKs arbeiten nur Menschen.

&Tschüß
Wolfgang