Rechnung der verstorbenen Mutter bezahlen ?

Guten Tag,

Ist man gesetzlich dazu verpflichtet, eine Rechnung nach dem Ableben der Mutter zu zahlen?

Für eine Antwort bedanke ich mich

Nachtrag:
Sorry, die Frage wird natürlich aus Sicht der Angehörigen gestellt (Tochter)

MfG
likeasign

Ist man gesetzlich dazu verpflichtet, eine Rechnung nach dem Ableben der Mutter zu zahlen?

Man erbt Rechte und Pflichten, also auch unbezahlte Rechnungen. Bestimmte Rechnungen übernimmt man unter Umständen auch, ohne Erbe zu sein. So muß man unter Umständen auch dann die Beerdigungskosten übernehmen, wenn man das Erbe abgelehnt hat.

Das hängt davon ab,ob man das Erbe angenommen hat oder nicht.Als gesetzlicher Erbe hat man 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalles Zeit,sich zu überlegen,ob man das Erbe annimmt oder ausschlägt.
Wenn zu übersehen ist,das der Nachlaß überschuldet ist,sollte man in jedem Falle sofort zum Notar gehen und eine Erbausschlagung veranlassen.

Das hängt davon ab,ob man das Erbe angenommen hat oder
nicht.Als gesetzlicher Erbe hat man 6 Wochen nach Kenntnis des
Erbfalles Zeit,sich zu überlegen,ob man das Erbe annimmt oder
ausschlägt.

Richtig muss es heißen, dass man 6 Wochen Zeit hat das Erbe auszuschlagen! Wenn man nichts unternimmt, ist man nach 6 Wochen automatisch Erbe. Mit allen Rechten und Pflichten!

Gruß
Andreas

So muß man unter Umständen auch dann
die Beerdigungskosten übernehmen, wenn man das Erbe abgelehnt
hat.

Moin!
Die Beerdigungskosten haben nichts mit dem Erbe zu tun. Die muss man als Hinterbliebener so oder so bezahlen!

Gruß
Andreas

So muß man unter Umständen auch dann
die Beerdigungskosten übernehmen, wenn man das Erbe abgelehnt
hat.

Moin!
Die Beerdigungskosten haben nichts mit dem Erbe zu tun.

Hi,

doch. Beerdigungskosten sind Nachlaßschulden und aus dem Erbe zu bezahlen.

Die

muss man als Hinterbliebener so oder so bezahlen!

Nein. Ist ein anderer als Erbe bestimmt, hat dieser die Kosten aus der Erbmasse zu begleichen.

Allerdings sind die Angehörigen bestattungspflichtig, da eine Beerdigung schnell gehen muß und oftmals noch nicht fest steht, wer Erbe wird.

Ist keine Erbmasse vorhanden, sind Angehörige (abhängig vom Bundesland) auch Bestattungskostenpflichtig., sie müssen dann die Beerdigungskosten aus eigener Tasche zahlen.

http://www.abc-recht.de/ratgeber/erbschaft/tipps/bee…

Gruß
Tina

Ist keine Erbmasse vorhanden, sind Angehörige (abhängig vom
Bundesland) auch Bestattungskostenpflichtig., sie müssen dann
die Beerdigungskosten aus eigener Tasche zahlen.

Hier ist noch anzumerken, das es einen Unterschied zwischen Bestattungspflicht und der Kostentragungspflicht gibt. Wärend die Bestattungspflicht auch entfernte Verwandte treffen kann, ist Bestattungskostenpflicht derjenige, der dem Verstorbenen auch zu Unterhalt verpflichtet wäre.

Das hängt davon ab,ob man das Erbe angenommen hat oder
nicht.Als gesetzlicher Erbe hat man 6 Wochen nach Kenntnis des
Erbfalles Zeit,sich zu überlegen,ob man das Erbe annimmt oder
ausschlägt.

Auch ein testamentarischer Erbe hat 6 Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen.

Wenn zu übersehen ist,das der Nachlaß überschuldet ist,sollte
man in jedem Falle sofort zum Notar gehen und eine
Erbausschlagung veranlassen.

Man kann zu einem Notar gehen, man kann die Ausschlagung aber auch direkt beim Nachlaßgericht zu Protokoll geben.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/nachlass-ueberschul…

Gruß
Tina

Vielen Dank für die Information.
Auch an Alle die geantwortet haben.
Dann werde ich mal die Kosten der letzten med.Behandlung übernehmen.
Merkwürdig ist es allerdings, dass die Rechnung vom Feb. erst 1/2 Jahr nach dem Ableben eingetrudelt ist. Vermutlich hat der Partner freundlicherweise die Post als „verstorben“ wieder in die Post gegeben.

Wie dem auch sei.
Danke für die Antwort

Gruß likeasign