Guten Tag!
Ich hoffe, hier kann mir jemand eine Auskunft geben zum Thema „Abrechnung des Pflegedienstes“.
Heute habe ich erfahren, dass die Anfahrtspauschale nicht in die Rechnung gehört, da z. B. im Falle von Medikamentengabe ohnehin diese Leistung / Anfahrt von der Krankenkasse bezahlt wird.
Worauf kann ich mich berufen, wenn ich den Pflegedienst auffordern möchte, mir zukünftig die Hausbesuchpauschale nicht mehr in Rechnung zu stellen?
Danke im Voraus für eine Antwort.
Guten Abend
Es ist so, dass die Krankenkasse die Wegepauschale komplett übernimmt sofern nur Leistungen aus dem Bereich SGB V (Behandlungspflege) erbracht werden. Werden allerdings während des Besuchs, zu den SGB V Leistungen noch Leistungen aus dem Bereich SGB XI (Grundpflege)erbracht, teilen sich die Kranken- und die Pflegekasse die Wegepauschale.
Für die reinen SGB V Leistungen bekommt der zu Pflegende keine Rechnung, denn der Pflegedienst rechnet direkt mit der Krankenkasse ab. Der zu Pflegende erhält nur eine Rechnung über die SGB XI Leistungen incl. der ganzen oder halben Wegepauschale, je nach erbrachter Leistung.
Wünsche noch einen schönen Abend.
Viele Grüße
Thorsten Günther
P.S. Nachzulesen jeweils im Sozialgesetzbuch unter
SGB V bzw. SGB XI