Rechnung doppelt bezahlt

Hallo,

wie ist in diesem Fall die Rechtslage? Stadtverwaltung A hat versehentlich eine Rechnung des Dienstleisters Firma B zweimal bezahlt. Nach ca. 1/2 Jahr bemerkt A den Fehler. Ist B verpflichtet, den zuviel erhaltenen Bertrag zurückzuzahlen?

Gruß
Nelly

huhu,

ja klar. wegen der zweiten zahlung ist b ja jetzt ungerechtfertigt bereichert.

gruß flo

Wenn B es bemerkt, müsste B an A zurückerstatten. Hierbei geht es um die Offensichtlichkeit. Bemerkt A dass B den Betrag nicht selbstständig zurückerstattet hat, wird B A darauf hinweisen, wonach A dann vermutlich behaupten würde, die Zahlung übersehen zu haben und umgehend abhilfe schafft.
Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre ab Ende des Jahres, an dem die Zahlung doppelt geleistet wurde.

Natürlich muss B das zuviel erhaltene Geld an A zurückerstatten. Meist wird er es nach Aufforderung auch freiwillig tun.

Hallo Nelly,

Ist B verpflichtet, den zuviel erhaltenen Bertrag zurückzuzahlen?

Ja!

Und umgekehrt wäre es genauso.

LG Bollfried