wie ist in diesem Fall die Rechtslage? Stadtverwaltung A hat versehentlich eine Rechnung des Dienstleisters Firma B zweimal bezahlt. Nach ca. 1/2 Jahr bemerkt A den Fehler. Ist B verpflichtet, den zuviel erhaltenen Bertrag zurückzuzahlen?
Wenn B es bemerkt, müsste B an A zurückerstatten. Hierbei geht es um die Offensichtlichkeit. Bemerkt A dass B den Betrag nicht selbstständig zurückerstattet hat, wird B A darauf hinweisen, wonach A dann vermutlich behaupten würde, die Zahlung übersehen zu haben und umgehend abhilfe schafft.
Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre ab Ende des Jahres, an dem die Zahlung doppelt geleistet wurde.