Rechnung einer Reparatur in Waschküche / Mietrecht

Im Mietvertrag steht:

„Die Kosten für Reperaturen an den Elektroinstallationen soweit sie sich innerhalb der Wohnung befinden übernimmt der Mieter insoweit als diese Einsrichtungsgegenstände seinen regelmäßigem Zugriff ausgesetzt sind. Die zu übernehmenden Kosten werden auf einen Betrag von 100€ pro anfallender Reperatur und einem jährlichen Reperaturaufwand von nicht mehr als 8% der Jahresnettomiete beschränkt.“

Mein Problem:

In der Waschküche habe ich eine Steckdose für die Waschmaschine die ich alleine nutze, aber die frei zugänglich ist. Die Steckdose war durchgeschmort allerdings nicht durch meine Schuld (die Waschmaschine ist in Ordnung, man sieht keine Spuren). Da das ja gefährlich ist habe ich es der Hausverwaltung gemeldet und die hat das reparieren lassen für knapp 80€. Diese will sie nun auf mich abwälzen und sie meinen die Waschküche gehöre ja zu meiner Wohnung…

Ich sehe das so, die Waschküche ist NICHT innerhalb der Wohnung, also muss ich nicht zahlen… Die Steckdose ist außerdem frei zugänglich… Außerdem ist das ja eine Gefahr für die anderen im Haus…

Hallo,

die Steckdose gehört zur Wohnung, da die alleinige Nutzung vereinbart ist.

Mit freundlichen Gruessen
PST

Hallo!
Ich kann da leider nichts mit rechtlicher Grundlage zu sagen, da es mich eh wundert, dass Sie für Elektro-Installationen zahlen müssen.
Meines Erachtens gehören ja die Stromleitungen zum festen Bestandteil des Hauses und Eigentum des Vermieters, so dass ER da für die Instandhaltung und Reparaturen zuständig ist. Sie haben nämlich völlig recht: So eine Leitung schmort nicht ohne Weiteres durch. Wenn es die Waschmaschine nicht schuld ist, dann liegt der Schaden in der Leitung - und diese ist ja für Sie überhaupt nicht zugänglich - lediglich die Dose außen. Und dass die Elektroleitungen einwandfrei und sicher funktionieren, ist m.E. absolut Pflicht des Vermieters, da er ja auch für die Sicherheit des Hauses garantieren muss.
Aber das ist nur mein persönliches Rechtsverständnis.
Wünsche viel Glück!

ür Reperaturen an den Elektroinstallationen

soweit sie sich innerhalb der Wohnung befinden übernimmt der
Mieter insoweit als diese Einsrichtungsgegenstände seinen
regelmäßigem Zugriff ausgesetzt sind. Die zu übernehmenden
Kosten werden auf einen Betrag von 100€ pro anfallender
Reperatur und einem jährlichen Reperaturaufwand von nicht mehr
als 8% der Jahresnettomiete beschränkt."

Mein Problem:

In der Waschküche habe ich eine Steckdose für die
Waschmaschine die ich alleine nutze, aber die frei zugänglich
ist. Die Steckdose war durchgeschmort allerdings nicht durch
meine Schuld (die Waschmaschine ist in Ordnung, man sieht
keine Spuren). Da das ja gefährlich ist habe ich es der
Hausverwaltung gemeldet und die hat das reparieren lassen für
knapp 80€. Diese will sie nun auf mich abwälzen und sie meinen
die Waschküche gehöre ja zu meiner Wohnung…

Ich sehe das so, die Waschküche ist NICHT innerhalb der
Wohnung, also muss ich nicht zahlen… Die Steckdose ist
außerdem frei zugänglich… Außerdem ist das ja eine Gefahr
für die anderen im Haus…

Oh oh - das scheint mir etwas komplizierter. Die erste Frage ist wem diese Steckdose gehört. Obwohl es wohl zu Ihrer Wohnung gehört ist sie frei zugänglich und kann also von Jedem genutzt werden… und hier bin ich komplett überfragt. Tut mir leid, aber vielleicht weiss es Jemand anderes.

Hallo, ich würde das auch wie Sie sehen, aber ich bin mir nicht sicher.
Gruß
Melodie

Hallo,

der Vermieter ist in der Pflicht. Der Passus im Mietvertrag ist nicht gültig.

MfG

wer nutzt die steckdose außer dir, auf welchen zähler läuft die steckdose,
nutzen die waschküche auch andere oder ist es deine alleinige, dann würde ich abschließen damit nicht jeder zugang zur steckdose hat
steht die waschküche als mitvermietet im mietvertrag oder auch zur mitnutzung gehört sie auch zur wohnung und die schäden dort sind ebenso zu hanhaben als wenn etwas in der wohnung defekt ist
über eine rückmeldung würde ich mich freuen
viele grüsse

fröhliche Weihnachten

Tut mir leid kann nicht helfen.

Hallo,

Ich bin mir leider nicht sicher, wem die Steckdose nun zuzurechnen ist, ob dir wegen der Nutzung durch deine Maschine, oder doch dem Vermieter. Kannst du eindeutig nachweisen, dass es kein schaden durch dich ist, bist du schätzungsweise raus aus der Zahlungspflicht. Wenn er aber in der Nutzung passierte, dann drin - außer du hast keine Klausel, die sich auf sämtliche kleinreparaturen in der Wohnung beziehen, sondern nur diese eine, die Maschinen meint.

Viele grüße,
Mannnheim13

Hallo,

also ich sehe das genauso wie du. Die Waschküche ist für alle frei zugänglich, also muss die Reparatur der Steckdose auch auf alle umgelegt werden.

MfG
Sabine Kruse

Aus meiner Sicht ist die Rechnung nicht zu bezahlen, da außerhalb der Wohnung in einem Gemenschaftsraum.
MfG
pete88

Werter Fragesteller!
Nach dem BGB ist der Vermieter verpflichtet die Wohnung (Mietsache) in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten!
Ist im Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter für „Bagatellschäden“ selber zahlt, wenn ein Betrag von 75-100 € nicht überschritten wird, zahlt der Mieter.
Die Reparatur muss sich auf Teile der Mietsache beziehen und ständig im Gebrauch des Mieters sein!
Prüfen Sie bitte nach, ob die Waschküche zur Mietsache gehört!! Fragen Sie evtl. beim Mieterverband oder beim Verbraucherschutz nach.
Da ich kein Rechtsanwalt bin, ist dies meine Meinung.
Aber ich nehme an, dass die Waschküche nicht zur Mietsache gehört und die Forderung des Vermieters als unbillig einzustufen sein dürfte.
Mit freundlichem Gruß, ein guter Jahreswechsel für Sie,
Ihr „Großer Sucher“

„Die Kosten für Reperaturen an den Elektroinstallationen
soweit sie sich innerhalb der Wohnung befinden übernimmt der
Mieter insoweit als diese Einsrichtungsgegenstände seinen
regelmäßigem Zugriff ausgesetzt sind. Die zu übernehmenden
Kosten werden auf einen Betrag von 100€ pro anfallender
Reperatur und einem jährlichen Reperaturaufwand von nicht mehr
als 8% der Jahresnettomiete beschränkt.“

Mein Problem:

In der Waschküche habe ich eine Steckdose für die
Waschmaschine die ich alleine nutze, aber die frei zugänglich
ist. Die Steckdose war durchgeschmort allerdings nicht durch
meine Schuld (die Waschmaschine ist in Ordnung, man sieht
keine Spuren). Da das ja gefährlich ist habe ich es der
Hausverwaltung gemeldet und die hat das reparieren lassen für
knapp 80€. Diese will sie nun auf mich abwälzen und sie meinen
die Waschküche gehöre ja zu meiner Wohnung…

Ich sehe das so, die Waschküche ist NICHT innerhalb der
Wohnung, also muss ich nicht zahlen… Die Steckdose ist
außerdem frei zugänglich… Außerdem ist das ja eine Gefahr
für die anderen im Haus…

Moin, ich kann es Dir auch nicht richtig beantworten, da hilft nur der Mieterverein.

Gruß connection

Waschküche gehört NICHT zu Deinem Wohnraum. Ist ja auch von anderen nutzbar. Somit sind die Kosten von Dir NICHT zu tragen.

Waschküche gehört NICHT zu Deinem Wohnraum. Ist ja auch von
anderen nutzbar. Somit sind die Kosten von Dir NICHT zu
tragen.

gibt es dazu irgendeinen verwendbaren egrichtsbeschluss oder beweise oder soll ich gleich zum anwalt? kostet halt auch…

Das müßte eigentlich in deinem Mietvertrag stehen. Da sind doch sicher die quadratmeter deiner WOHNFLÄCHE angegeben und nicht die der Waschküche. Außerdem müßte ein Punkt im Mietvertrag sein der die Nutzung der "Gemeinschaftsräume regelt.
Viel weiter kann ich auch nicht helfen. Vielleicht noch das:

Die Kosten für Waschmaschine, Wäschetrockner und andere Geräte, die der Hausgemeinschaft zur Verfügung stehen, können zum Teil auf alle Parteien umgelegt werden. Sie gelten als ein Teil der Betriebskosten. Dies gilt etwa für die Reinigung, Strom und Wartung

Hallo,
Du musst definitiv nicht zahlen. Bei der Steckdose handelt es sich um ein Erfassungsgerät von abrechnungsrelevanten Daten (Stromverbrauch). Dies ist Sache des Eigentümers, der die Kosten übernehmen muss. Wenn die Steckdose aber wirklich durchgeschmort ist, kann die Hausverwaltung den Schaden auch der Versicherung melden und diese wird den Schaden übernehmen.

MfG
murmeltier